Sitzung: 07.03.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 162/18
2.
Der
2. Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß
§ 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung
ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
· Abgrenzung des Änderungsbereiches KLM-FNP-11
· DS-Nr. 204/17 vom 20.09.2018, Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552)
· DS-Nr. 017/18 vom 08.11.2018, Ausweisung des Buschgrabengebietes als Grünfläche im Flächennutzungsplan (FNP)
· FNP-Entwurf, Stand 21.01.2019
· Luftbilder (Stand 2016 und Stand 2003)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 162/18 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Ernsting, FBL Bauen/Wohnen
Herr Schramm
Frau Sahlmann
Frau Scheib
Herr Liebrenz
Herr Schubert
Frau Dr. Kimpfel
Abstimmung zur DS-Nr.
162/18:
Die DS-Nr. 162/18 wird mehrheitlich beschlossen.