Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.  Der Bebauungsplan KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.09.2002 soll geändert werden. Die Änderung soll sich beschränken auf die textlichen Festsetzungen zur Regelung von Einfriedungen (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

Bei der Bearbeitung der neuen textlichen Festsetzung zu Einfriedungen sind die Grundsätze des Antrages DS-Nr. 001/15 vom 19.02.2015 (vgl. Anlage 2) zu berücksichtigen.

2.  Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und ohne frühzeitige Beteiligungen von Öffentlichkeit und Behörden/ sonstigen Trägern öffentlicher Belange, durchgeführt.

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“

Nur zur Information:

·       Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 163/18 beteiligen sich:

Frau Dr. Kimpfel

Frau Storch

Herr Schubert

Herr Templin

Frau Sahlmann

Herr Singer

Herr Liebrenz

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 163/18:

Die DS-Nr. 163/18 wird mehrheitlich beschlossen.