Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3.634) – BauGB – i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die in der Anlage beigefügte

 

Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „BBiZ Kleinmachnow“

 

beschlossen.

 

Die zweite Verlängerung der Veränderungssperre ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage

·       Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich „BBiZ Kleinmachnow“ (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“) mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereichs

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 166/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 166/18:

Die DS-Nr. 166/18 wird einstimmig beschlossen.