Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ (Textbebauungsplan) wird gebilligt.

2.       Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.       Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.       Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“

·       Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-004-1 „Wohnsiedlung Stolper Weg mit Bolzplatz“ (Textbebauungsplan, Stand 21.01.2019)

·       Gegenüberstellung der Textliche Festsetzungen (Stand 2015 – Stand 2019)

Nur zur Information:

·       Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen, Antrag DS-Nr. 001/15 v. 19.02.2015

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 167/18 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 167/18:

Die DS-Nr. 167/18 wird mehrheitlich beschlossen.