Sitzung: 07.03.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 169/18
2.
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-006 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für die Zulässigkeit von Dauerwohnen auf dem Grundstück Ringweg 22
geschaffen werden.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan soll den hier bisher rechtswirksamen Bebauungsplan
KLM-BP-044 ersetzen und insoweit ändern.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte des Vorhaben- und
Erschließungsplans der Vorhabenträger (Antragsteller) aufgegriffen und
weiterentwickelt werden.
Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.
· Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-VEP-006 „Ringweg 22“
· Antrag der Grundstückseigentümer vom 11.12.2018
· Empfehlung zu weiteren bauplanungsrechtlichen Schritten für einzelne Grundstücke im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost" (DS-Nr. 128/17 vom 28.09.2017)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 169/18 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr.
169/18:
Die DS-Nr. 169/18 wird einstimmig beschlossen.