Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Bürgermeister wird beauftragt, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde, für die Siedlung „Stolper Weg“ folgende Beschilderung (siehe auch Anlage 2) zu beantragen:

1)        Die Straßen „Am Wall“ (mit Ausnahme des Teilabschnitts „Am Wall“, der parallel zum Stahnsdorfer Damm verläuft), „Ameisengasse“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) und „Eichhörnchenweg“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 274.1-40 StVO („Beginn einer Tempo 30-Zone ‑ doppelseitig“)

2)        Allen weiteren, an die in Punkt 1 genannten Straßen anschließenden Straßen der Siedlung „Stolper Weg“ Beschilderung mit VZ 325.1-40 StVO („Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches – doppelseitig“)

 


Herr Evermann, SB Verkehr/Klima/Umweltschutz erläutert die Beschlussvorlage.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • die südlichen Bereiche vom Eichhörnchenweg/der Ameisengasse sind verkehrsberuhigt (farblich nicht eindeutig erkennbar)
  • zuführende Straßen auf Tempo-20-Zone setzen oder sogar Tempo-10-Zone; Rechtmäßigkeit bis zum HA prüfen
  • Artikel Süddeutsche Zeitung – Tempo-10-Zone - Polizei lehnt Radarkontrollen in den Tempo-10-Zonen wegen rechtlicher Grauzone ab (s. Anlage 2)

 

Der UVO-Ausschuss empfiehlt folgende Maßgabe:

In Ziffer 1), Zeile 4 wird Tempo-30-Zone in Tempo-20-Zone geändert

 

Abstimmungsergebnis Maßgabe:

8 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen

 

Abstimmungsergebnis DS-Nr. 025/19 mit Maßgabe:

8 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1 Enthaltung – einstimmig empfohlen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Weis, Herr Liebrenz, Herr Gutheins, Frau Sahlmann, Herr Templin, Herr Sahlmann