Sitzung: 20.03.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 025/19
1) Die Straßen „Am Wall“ (mit Ausnahme des Teilabschnitts „Am Wall“, der parallel zum Stahnsdorfer Damm verläuft), „Ameisengasse“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) und „Eichhörnchenweg“ (bis zur Kreuzung Promenadenweg) Beschilderung mit Verkehrszeichen (VZ) 274.1-40 StVO („Beginn einer Tempo 30-Zone ‑ doppelseitig“)
2) Allen weiteren, an die in Punkt 1 genannten Straßen anschließenden Straßen der Siedlung „Stolper Weg“ Beschilderung mit VZ 325.1-40 StVO („Beginn eines verkehrsberuhigten Bereiches – doppelseitig“)
Herr Evermann, SB
Verkehr/Klima/Umweltschutz erläutert die Beschlussvorlage.
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
- die südlichen Bereiche vom Eichhörnchenweg/der Ameisengasse sind verkehrsberuhigt
(farblich nicht eindeutig erkennbar)
- zuführende Straßen auf Tempo-20-Zone setzen oder sogar
Tempo-10-Zone; Rechtmäßigkeit bis zum HA prüfen
- Artikel Süddeutsche Zeitung – Tempo-10-Zone - Polizei lehnt
Radarkontrollen in den Tempo-10-Zonen wegen rechtlicher Grauzone ab (s.
Anlage 2)
Der UVO-Ausschuss empfiehlt folgende Maßgabe:
In Ziffer 1), Zeile
4 wird Tempo-30-Zone in Tempo-20-Zone geändert
Abstimmungsergebnis Maßgabe:
8 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1
Enthaltung – einstimmig empfohlen
Abstimmungsergebnis DS-Nr. 025/19 mit Maßgabe:
8 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 1
Enthaltung – einstimmig empfohlen
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Weis, Herr Liebrenz, Herr Gutheins, Frau
Sahlmann, Herr Templin, Herr Sahlmann