Sitzung: 20.03.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 029/19
- Verkehrszeichen (VZ) 242.1-40 StVO („Beginn einer Fußgängerzone – doppelseitig“)
- Zusatzzeichen (ZZ) 1026-35 StVO („Lieferverkehr frei“)
- Zusatzzeichen (ZZ) 1042-31 StVO („werktags 7 - 10 h“)
2)
Die Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom
16.10.2006 ist entsprechend zu ändern. Die in Anlage 1 gekennzeichnete
Verkehrsfläche soll die Eigenschaft einer Fußgängerzone erhalten, den Markthändlern
soll das Befahren der Zone an Markttagen gestattet bleiben.
Herr Evermann, SB
Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert die Beschlussvorlage.
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
- nicht praktikabel, Einrichtung von Zonen für das Radfahren
- Zusatzzeichen 1042/31 werktags 7 – 10 Uhr prüfen
- Pro und Contra für „Lieferverkehr frei“
- Bereich der Rampe (Eingang Arztpraxen) – keine Fußgängerzone, da
nicht barrierefrei
- Radabstellanlagen – Standorte überprüfen
- Welche Flächen werden für die Feuerwehr freigehalten?
- Vorlage praxisfremd
- mit Eigentümergemeinschaft in Verbindung setzen, um eine Einigung
zu erzielen
- Ahndung der Verstöße regelmäßig und in Abstimmung mit der Polizei
An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schramm, Frau Heilmann, Herr Weis, Herr
Gutheins, Herr Krause, Herr Hurnik, Herr Gutheins, Herr Krause, Herr Schramm,
Frau Huth, Herr Sahlmann
Abstimmungsergebnis:
8 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0
Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen