Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1)        Für die Verkehrsfläche „Rathausmarkt“ (Flur 8, Flurstück 1804) in dem in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich ist beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Straßenverkehrsbehörde folgende Beschilderung zu beantragen:

-        Verkehrszeichen (VZ) 242.1-40 StVO („Beginn einer Fußgängerzone – doppelseitig“)

-        Zusatzzeichen (ZZ) 1026-35 StVO („Lieferverkehr frei“)

-        Zusatzzeichen (ZZ) 1042-31 StVO („werktags 7 - 10 h“)

2)        Die Widmungsverfügung Nr. 21/06 vom 16.10.2006 ist entsprechend zu ändern. Die in Anlage 1 gekennzeichnete Verkehrsfläche soll die Eigenschaft einer Fußgängerzone erhalten, den Markthändlern soll das Befahren der Zone an Markttagen gestattet bleiben.


Herr Evermann, SB Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert die Beschlussvorlage.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • nicht praktikabel, Einrichtung von Zonen für das Radfahren
  • Zusatzzeichen 1042/31 werktags 7 – 10 Uhr prüfen
  • Pro und Contra für „Lieferverkehr frei“
  • Bereich der Rampe (Eingang Arztpraxen) – keine Fußgängerzone, da nicht barrierefrei
  • Radabstellanlagen – Standorte überprüfen
  • Welche Flächen werden für die Feuerwehr freigehalten?
  • Vorlage praxisfremd
  • mit Eigentümergemeinschaft in Verbindung setzen, um eine Einigung zu erzielen
  • Ahndung der Verstöße regelmäßig und in Abstimmung mit der Polizei

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schramm, Frau Heilmann, Herr Weis, Herr Gutheins, Herr Krause, Herr Hurnik, Herr Gutheins, Herr Krause, Herr Schramm, Frau Huth, Herr Sahlmann


Abstimmungsergebnis:

8 Zustimmungen / 1 Ablehnung / 0 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen