Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

1.    § 1 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der  Gemeinde Kleinmachnow wird dahin geändert, dass die Worte

„und Grünflächenüberfahrten“

entfallen.

2.    § 2 erhält die Überschrift „Grünflächenüberfahren“ anstelle von „Ausnahmen“.

3.    § 2 Abs. 1 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„Auf den von der Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das Parken eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t zulässig.“

4.    § 3 der bisherigen Fassung entfällt

5.    § 4 der bisherigen Fassung entfällt

6.    § 5 wird § 3  - im § 5 (neu § 3) : § 5 Abs. 1

"ohne Genehmigung" wird gestrichen.    

7.    § 6 wird § 4

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Bültermann

 

 

Geschäftsordnungsantrag des Einreichers – Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich angenommen.