Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1)        Die Allee am Forsthaus (westlicher Teil, zwischen Stahnsdorfer Damm und Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ mit Anschlussfläche, vgl. Anlage 1, Abgrenzungen) soll für den Rad- und Fußgängerverkehr ertüchtigt werden.

2)        Der Planung zur Ertüchtigung ist folgender Regelquerschnitt zugrunde zu legen:
Herstellung als gemeinsamer Rad- u. Fußweg, Breite mind. 3,0 m zzgl. beidseitig mind. 0,5 m Bankette, Länge ca. 575 m (westlicher Teil) und ca. 50 m (Anschlussfläche), insgesamt ca. 625 m, Wendemöglichkeit für Kfz (gleichzeitig Aussichtspunkt), Asphaltdecke.
Wegen der Erholungsfunktion des Rad- und Fußweges, wegen seiner Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Parforceheide“ sowie im Hinblick auf den notwendigen Lärmschutz für das Wohnen entlang des denkmalgeschützten östlichen Teils der Allee am Forsthaus soll Kfz-Durchgangsverkehr weiterhin ausgeschlossen bleiben.

3)        Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), die Eigentümerin des als WSV-Betriebsweg dienenden westlichen Teils ist, vertraglich abzusichern, dass der Bund mindestens 50 % aller Planungs- und Baukosten trägt und die öffentliche Nutzung des Rad- und Fußweges auf Dauer gewährleistet bleibt.

4)        Die Baumaßnahme soll bis zum Sommer 2020 abgeschlossen sein und der Rad- und Fußweg im Zusammenhang mit dem Jubiläum „100 Jahre Landgemeinde Kleinmachnow“ der Öffentlichkeit übergeben werden.

 


Keine Erläuterung seitens der Verwaltung.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Poller an den Zufahrten aufstellen
  • Anlage 3 - gelber Punkt – Text ändern in Aufenthaltsfläche und Wendepunkt für Kfz
  • der genaue Standort der Baumaterial-Lagerfläche ist noch festzulegen

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Templin, Herr Weis


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen