Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit der Rathausmarkt mit dem Verkehrszeichen 242.1 Fußgängerzone gekennzeichnet werden kann, so dass das Befahren nur Lieferfahrzeugen und zur Marktbenutzung vorbehalten ist.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 038/19 beteiligen sich:

 

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 038/19:

Die DS-Nr. 038/19 wird