Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Kleinmachnow vom 16.09.2009 wird um ein Jahr verlängert. 

 


Frau Leißner erläutert die Beschlussvorlage. Inhaltlich ändere sich nichts. Die ordnungsbehördliche Verordnung soll ein Jahr länger Geltung haben, statt bisher 10 nun 11 Jahre. Danach werde eine neue oder ähnliche Verordnung vorgelegt.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Rechtslage des Bundes
  • § 13 – Erläuterung des Begriffs Einrichtung
  • § 15 – Ordnungswidrigkeiten – müssen auch kontrolliert/geahndet werden
  • wichtige, brauchbare Verordnung

 

Nachfrage Herr Weis zu Protokoll: „Frau Leißner, ist in der Verordnung etwas geregelt, was sich in der Rechtslage des Bundes oder der Länder geändert hat und nicht mehr zutreffend sein darf?“

Frau Leißner fragt nach, ob Herr Weis hierbei eine konkrete Regelung meint. Herr Weis verneint das.

Beantwortung Frau Leißner: „Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass der eine oder andere Passus überarbeitungswürdig wäre, dies aber ganz konkret unserer Gemeinde und unseren individuellen Umständen geschuldet ist. Nicht, dass ich beim Durchlesen dieser Verordnung meinen würde, nein, das ist nicht mehr geltende Rechtslage, da gibt es jetzt neue bundesrechtliche Beschränkungen oder ähnliches die dem widersprächen. Das meinen Sie ja? Das ist mir so nicht bekannt. Ich hätte nur Veränderungsmöglichkeiten die auf der Grundlage unseres Ortes beruhen.“

 

Herr Gutheins kritisiert die verspätete Vorlage.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Weis, Herr Liebrenz, Frau Sahlmann, Herr Gutheins, Frau Heilmann


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – einstimmig empfohlen