Sitzung: 20.03.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 040/19
Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen und Einrichtungen der Gemeinde Kleinmachnow vom 16.09.2009 wird um ein Jahr verlängert.
Frau Leißner erläutert die Beschlussvorlage. Inhaltlich ändere sich
nichts. Die ordnungsbehördliche Verordnung soll ein Jahr länger Geltung haben,
statt bisher 10 nun 11 Jahre. Danach werde eine neue oder ähnliche Verordnung
vorgelegt.
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
- Rechtslage des Bundes
- § 13 – Erläuterung des Begriffs Einrichtung
- § 15 – Ordnungswidrigkeiten – müssen auch kontrolliert/geahndet
werden
- wichtige, brauchbare Verordnung
Nachfrage Herr Weis zu Protokoll: „Frau Leißner, ist in der Verordnung
etwas geregelt, was sich in der Rechtslage des Bundes oder der Länder geändert
hat und nicht mehr zutreffend sein darf?“
Frau Leißner fragt nach, ob Herr Weis hierbei eine konkrete Regelung
meint. Herr Weis verneint das.
Beantwortung Frau Leißner: „Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass
der eine oder andere Passus überarbeitungswürdig wäre, dies aber ganz konkret
unserer Gemeinde und unseren individuellen Umständen geschuldet ist. Nicht, dass
ich beim Durchlesen dieser Verordnung meinen würde, nein, das ist nicht mehr
geltende Rechtslage, da gibt es jetzt neue bundesrechtliche Beschränkungen oder
ähnliches die dem widersprächen. Das meinen Sie ja? Das ist mir so nicht
bekannt. Ich hätte nur Veränderungsmöglichkeiten die auf der Grundlage unseres
Ortes beruhen.“
Herr Gutheins kritisiert die verspätete Vorlage.
An der Diskussion beteiligten
sich: Herr Weis, Herr
Liebrenz, Frau Sahlmann, Herr Gutheins, Frau Heilmann
Abstimmungsergebnis:
9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0
Enthaltungen – einstimmig empfohlen