Frau Sahlmann informiert die Mitglieder über die stattgefundene Akteneinsicht.

Die Akteneinsicht fand am 03. Dezember 2010 in der Zeit von 9:00 Uhr bis ca. 11:00 Uhr im Fachbereich Bauen/Wohnen, bei Frau Neidel, statt.

Eingesehen wurden offizielle Genehmigungsakten und allgemeine Akten.

Zur Aussage über die zulässige Bauweise, die mit dem „o“  vorgegeben wird, ist man wieder auf das Protokoll vom 21.02.2001 oder auch auf das vom 10.01.2001 gekommen,  ohne das darin steht, wir machen das oder das.

Eine Rolle spielten dabei Büros, wie das Büro Steinbeck, das die Bebauungsplanung gemacht hat und der Architekt Herr Becker.

 

 

Herr Klocksin:

Bei der letzten Sitzung wurde schon der entscheidene Ausschnitt im 1. Konvolut, S. 8 (Aktennotiz aus der Beratung vom 21.02.2001) wiedergegeben:

 

„ Der vorliegende Entwurf lässt sich weder in die offene noch in die geschlossene Bauweise einordnen. Es wurde empfohlen, keine Bauweise festzusetzen.“

 

Damit ist eine klare Bezugnahme auf die bisherige Bauweise genommen und eine Veränderung im Ansatz für die künftige Bauweise.

Alles andere ist lediglich die Dokumentation des weiteren Verlaufs.

So bleibt die Mutmaßung oder die Kraft der Erinnerung, woraus sich das hat ableiten lassen.

 

Frau Dr. Kimpfel führt aus:

Sie war bis 2007 Mitglied im Bauausschuss. Ende 2007 hat die Verwaltung wohl vorgetragen, dass es für eine Seniorenresidenz nicht möglich ist, diese offene Bauweise durchzuführen, weil die älteren Menschen nicht über den Hof können, um in das nächste Gebäude zu kommen. Es ist direkt erwähnt worden, dass dieses „o“ raus muss. Es ist dann auch rausgenommen worden und es gab einen Beschluss in der GV.

 

 

Frau Neidel:

Der Beschluss zur Änderung wurde am 15.02.2001 durch die Gemeindevertretung gefasst. In den vorgelagerten Beratungen Bauausschuss,  Sondersitzung HA und GV standen im Fokus der Diskussion die Geschossigkeit der Gebäude am Markt, die Ausweisung von Stellplätzen, Straßenbreiten, die Anbindung des Seebergs und das Funktionieren der Marktanlage.

Festsetzungen für den Bebauungsplan ergeben sich oft erst später, wenn Planer die gestalterischen Vorgaben in Planungsrecht umsetzen.

In dieser Phase erfolgen Abstimmungen mit dem Rechtsamt. So gab es Gespräche, wie man beispielsweise die Vordächer der Markthäuser regelt oder eben auch das Gebäude im Mischgebiet planungsrechtlich zulässig macht.

Der Landkreis empfahl, auf die Regelung einer Bauweise zu verzichten – so auch in alten Protokollen und Notizen nachzulesen.

Es war immer gewünscht, den Rathausmarkt einzufassen, also mit Bebauung zu umschließen.

Das Gebäude im Mischgebiet (nun Alten- und Pflegeheim) stand wegen der Länge nicht in Kritik. Wichtig war der Durchlass im Gebäude als Verbindung zur Langen Reihe und die Erreichbarkeit mit einer guten Querungsmöglichkeit vom Markt aus.

 

 

Frau Sahlmann:

Als diese Änderung vollzogen wurde, wurde noch nicht an ein Pflegeheim gedacht. Da waren es Geschäftshäuser.

 

 

Frau Neidel:

Ein Mischgebiet mit der Funktion unten Geschäfte und darüber Wohnungen.

 

 

Herr Klocksin:

Die Idee Pflegeheim ist da auch schon diskutiert worden. Auch gab es seitens der GeWoG explizit einen Vorschlag. In beiden Fällen ist das damals, trotz des wegfallenden Merkmals „offene Bebauung“, durch eigenes handwerkliches Unvermögen abhanden gekommen. Entscheidend ist, dass es 2001 zu einem Bebauungsplan gekommen ist, der auf die offene Bebauung verzichtet und nicht in der Diskussion 2007.

 

Frau Sahlmann möchte wissen, wie der Ausschuss weiter vorgehen sollte und schlägt vor, dass es noch eine Ausschusssitzung geben sollte, bei der man Gesprächspartner anhört, die damals mitgewirkt haben, wie z. B. Herr Dr. Franke.

 

Herr Klocksin führt aus, dass es einen klaren Auftrag gibt. Man hat eine hervorragende Aufklärung, die in einem Abschlussbericht dokumentiert werden sollte und dann den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt wird. Es sollte ein Entwurf des Abschlussberichtes gefertigt werden, der in Umlauf im Ausschuss gebracht wird, wo jeder seine Beiträge und kritischen Anmerkungen machen kann, um dann einen untereinander abgestimmten Bericht abzugeben.                                  

 

Frau Sahlmann schließt sich der Meinung an und wird der Verwaltung ein Grundgerüst mit den wesentlichen Punkten für den Abschlussbericht vorbereiten.

 

Herr Klocksin fügt hinzu, dass im Bericht der Anlass, der Prüfauftrag und die Rekonstruktion des Verlaufs enthalten sein müssen.

 

Frau Neidel regt an, dass die Personen (Architekten, Planer) in Unterscheidung ihrer Funktion mit vorgestellt, sortiert und erklärt  werden.

Die Protokolle vom 10.01.2001 und 21.02.2001 werden der Niederschrift der heutigen Sitzung beigefügt.