Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

-           Die Gemeindevertretung stimmt der Entwurfsplanung zur Errichtung einer Mittelinsel auf der Landesstraße L 77 ‑ Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) als Querungshilfe für Fußgänger zu.

-           Zur Vorfinanzierung des Kostenanteils des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg und des Anteils der Gemeinde Kleinmachnow werden außerplanmäßig 166,- T € aus der investiven Deckungsreserve zur Verfügung gestellt.

-           Die Baumaßnahme soll im Juni/Juli 2019 umgesetzt werden.


 

 

Herr Templin merkte an, dass im Bauausschuss und auch im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnung eine ausgiebige Diskussion geführt wurde. Es ist schwer nachzuvollziehen, warum der Fußgängerüberweg wegen zu geringer Zahlen an Fußgängern abgelehnt wurde und eine Querungshilfe entstehen soll. Vielleicht wird später der Bedarf für einen Fußgängerüberweg ersichtlich. Es handelt sich um eine Landesstraße. Die Gemeinde zahlt nur 46 TEUR, der Rest das Land. Man bekommt nun mit einer „schlechten“ Lösung etwas kostengünstig, so dass es eigentlich dumm wäre, darauf zu verzichten.

 

Herr Baumgraß kann in vielen Punkten Herrn Templin zustimmen. Ihm erschließt sich nicht die Notwendigkeit einer Mittelinsel. Die Straßenbreite ändert sich nicht. Man kann eigentlich 2 Minuten warten, bis die Autos vorbei sind, ohne dass man Gefahr läuft. 186 TEUR auszugeben und nur 140 TEUR vom Land zu erhalten, ist für Herrn Baugraß betriebswirtschaftlich unsinnig.

 

Frau Dettke fragt an, wie lange der Zehlendorfer Damm gesperrt werden soll.

Frau Braune antwortet, dass nach Aussage vom Bauamt die Fertigstellung noch vor der Sperrung der Ramrathbrücke erfolgen soll.

 

Frau Bastians-Osthaus merkt an, dass sie es gut findet, dass die Gemeinde mal im Voraus plant. Das alte Dorf wird zunehmend genutzt und angenommen. Wenn die Sperrung der Ramrathbrücke erfolgt ist, dann wird der Verkehr katastrophaler. Die Mittelinsel ist unbedingt notwendig, damit die Menschen über die Straße kommen. Insofern ist es eine sinnvolle Maßnahme. Zebrastreifen wären schöner gewesen. Wenn aber die Untere Verkehrsbehörde dies ablehnt, dann haben wir keine Möglichkeit. Deshalb sollten die Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Verkehrssicherheit an der Stelle zu gewährleisten.

 

Frau Schwarzkopf schließt sich der Meinung an. Städteplanerisch ist es wichtig. Es würde die ganze Gebäudekonzeption und die Nutzung dieser Gebäude beruhigen.

 

Herr Harmsen hat eine Verständnisfrage. Der Finanzausschuss genehmigt das hier. Ist das Land dann verpflichtet zu zahlen?

Frau Braune bejaht dieses. Es gibt dazu eine Vereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Gemeinde. Der Landesbetrieb zahlt die Straße und die Querungshilfe. Die Gemeinde ist für die Geh- und Radwege zuständig sowie für die Oberfläche der Querungshilfe.

Herr Harmsen fragt nach, ob im Haushalt des Landes dazu Gelder berücksichtigt sind.

Frau Braune merkt an, dass es dazu bereits Abstimmungen gab.

 

Herr Baumgraß merkt an, dass sich ihm die Querungshilfe nicht erschließt,

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 035/19 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 035/19 erfolgt mit 6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.