Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.    § 1 Abs. 2 der Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der  Gemeinde Kleinmachnow wird dahin geändert, dass die Worte

„und Grünflächenüberfahrten“

entfallen.

2.    § 2 erhält die Überschrift „Grünflächenüberfahren“ anstelle von „Ausnahmen“.

3.    § 2 Abs. 1 wird geändert und lautet nunmehr wie folgt:

„Auf den von der Gemeinde genehmigten Grünflächenüberfahrten ist das Parken eines Kraftfahrzeugs mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t zulässig.“

4.    § 3 der bisherigen Fassung entfällt

5.    § 4 der bisherigen Fassung entfällt

6.    § 5 wird § 3  - im § 5 (neu § 3) : § 5 Abs. 1

"ohne Genehmigung" wird gestrichen.    

7.    § 6 wird § 4


Herr Bültermann als Einreicher der Fraktion SPD/PRO erläutert den Antrag.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Ausschuss soll die Ausnahmegenehmigungen erteilen können
  • Satzung zu allgemein gefasst, Punkte genau beschreiben
  • Luxusproblem - die Brandenburger Bauordnung § 5 und die Straßenverkehrsordnung verbieten das Abstellen von Autos auf Zufahrten von Grundstücken
  • die Entscheidung zu den bei Gericht anhängigen Gerichtsverfahren abwarten

 

GO-Antrag Ende der Aussprache: 4 x ja, 5 x nein = abgelehnt

Herr Schramm verlässt die Sitzung; 8 Gemeindevertreter sind anwesend.

 

  • Ausnahmen zulassen für den Zeitraum der Baumaßnahmen (Rammrathbrücke, Sommerfeldsiedlung)
  • keine grundsätzliche Änderung der Satzung
  • mehr Ausnahmen zulassen
  • Seite 2, §1 (6) das Wort Parkgenehmigung ändern in Überfahrtengenehmigung
  • über Parkverbote nachdenken
  • Begriff Grünflächenüberfahrt gibt es nicht

 

Frau Leißner stellt klar, wenn ein anderes Verfahren oder ein weiterer Ermessensspielraum gewünscht wird, dann muss das in der Satzung festgelegt werden. Der Ausschuss kann nicht über die Sondernutzungsgenehmigung, die die Behörde erteilt, bestimmen. Die Entscheidung, die der Ausschuss trifft, ist die Änderung der Satzung mit anderen Regelungen.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Schramm, Herr Schulz-Kersting, Frau Heilmann, Herr Liebrenz, Frau Sahlmann, Herr Weis, Herr Gutheins, Frau Huth, Herr Köber, Herr Hurnik, Herr Bültermann


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 3 Ablehnungen / 1 Enthaltungen – empfohlen