Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Im Rahmen der Investitionsmaßnahme M-000593 „Errichtung von fünf Ladesäulen 2018“ (Produkt: 54.10 Gemeindestraßen//USK: 09613.40016) werden nunmehr acht Ladestationen im Gemeindegebiet errichtet.

Für die Investitionsmaßnahme werden 144.400,00 Euro überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Die Mittel sind für die Errichtung der E-Ladestationen erforderlich, die anteilig und nachschüssig

 

·       vom Bund (für sieben Normallader, 22 kW) mit voraussichtlich 31.600,00 Euro sowie

·       vom Land Brandenburg (für einen Schnelllader) mit voraussichtlich 36.800,00 Euro

 

gefördert werden.

 

 

Anlagen

·       Kostenzusammenstellung Normallader (Bundesförderung)

·       Kostenzusammenstellung Schnelllader (Landesförderung)

·       Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen, Feststellungsbescheid von 11.04.2019

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 052/19 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Warnick

Herr Schramm

Frau Schwarzkopf

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 052/19:

Die DS-Nr. 052/19 wird mehrheitlich beschlossen.