Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 1

1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, für die innerhalb der Sommerfeldsiedlung gelegenen öffentlichen Straßenverkehrsflächen An der Stammbahn, Brodberg, Feldfichten, Franzosenfichten, Im Dickicht, Johannistisch, Kuckuckswald, Meisenbusch, Pilzwald, Rosenhag, Seematen, Steinweg und Wendemarken (vgl. Anlage, Umgrenzung Straßenraum) eine Entwurfsplanung nach HOAI zu erarbeiten.

2.   Die Entwurfsplanung soll die Punkte 3 bis 7 zur Grundlage haben.

3.   Zur Erhaltung des ursprünglichen Charakters der Siedlung sind die unterschiedlichen Querschnitte in ihrer historischen Aufteilung (Verhältnis zwischen Straßen- und Gehwegbreiten) zu erhalten.

4.   Zur Ausbildung der Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“ zu untersuchen.

5.   Zur Ausbildung des Seitenbereichs 1 (Gehstreifen) und des Seitenbereichs 2 (Parkstreifen) sind die Varianten „wassergebundene Decke“ und „nicht wassergebundene Decke“ (wie Pflaster- oder Plattenbelag) zu untersuchen.

6.   Zur Ausbildung der Straßenbeleuchtung sind, dem städtebaulichen Erscheinungsbild der Siedlung entsprechend, Varianten hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit und Kosten zu untersuchen. Hierzu ist die Erarbeitung eines Lichtkonzeptes erforderlich.

7.   Zusätzlich ist bei der Entwurfsplanung der Gestaltungwille für den Siedlungscharakter und für die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen. Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Seitenbereiches 2 (Parkstreifen) nicht generalisierend über das gesamte Gebiet hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu berücksichtigen.

8.   Die Entwurfsplanung einschließlich der Untersuchungsergebnisse zu den Punkten 4 bis 6 ist der Gemeindevertretung im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses vorzulegen.

9.   Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Planung der Verkehrsanlagen gemäß Abschnitt 4 § 46 ff. HOAI (2013) nach dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren eine Vergabeentscheidung bis einschließlich Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung ‑ zu treffen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot eines entsprechend qualifizierten Ingenieurbüros zu erteilen.

Die Honorarkosten dürften sich nach vorläufiger Abschätzung auf 160.000 EUR brutto / inkl. Nebenkosten belaufen.

 

 

Anlage

Umgrenzung Sommerfeldsiedlung

 

 

Ø  Auf Grund § 22 BbgKVerf nimmt Herr Christall an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 066/19 nicht teil.

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 066/19 beteiligen sich:

Frau Scheib

Frau Sahlmann

Herr Warnick

Herr Templin

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 066/19:

Die DS-Nr. 066/19 wird einstimmig beschlossen.