Sitzung: 16.05.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: DS-Nr. 066/19
2. Die
Entwurfsplanung soll die Punkte 3 bis 7 zur Grundlage haben.
3. Zur Erhaltung
des ursprünglichen Charakters der Siedlung sind die unterschiedlichen
Querschnitte in ihrer historischen Aufteilung (Verhältnis zwischen Straßen- und
Gehwegbreiten) zu erhalten.
4. Zur Ausbildung
der Fahrbahnkonstruktion sind die Varianten „Beton“ und „Asphalt“ zu
untersuchen.
5. Zur Ausbildung
des Seitenbereichs 1 (Gehstreifen) und des Seitenbereichs 2
(Parkstreifen) sind die Varianten „wassergebundene Decke“ und „nicht
wassergebundene Decke“ (wie Pflaster- oder Plattenbelag) zu untersuchen.
6. Zur Ausbildung
der Straßenbeleuchtung sind, dem städtebaulichen Erscheinungsbild der Siedlung
entsprechend, Varianten hinsichtlich der Kriterien Einbautechnologie, Bauzeit
und Kosten zu untersuchen. Hierzu ist die Erarbeitung eines Lichtkonzeptes
erforderlich.
7. Zusätzlich ist
bei der Entwurfsplanung der Gestaltungwille für den Siedlungscharakter und für
die künftige Aufenthaltsqualität im öffentlichen Straßenraum herauszustellen.
Dazu sind die Straßenzüge insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des
Seitenbereiches 2 (Parkstreifen) nicht generalisierend über das gesamte Gebiet
hinweg, sondern differenziert für die jeweilige Neben- bzw. Sammelstraße zu
konzipieren. Stadtgestalterische Aspekte sind bei der Entwurfsplanung zu
berücksichtigen.
8. Die
Entwurfsplanung einschließlich der Untersuchungsergebnisse zu den
Punkten 4 bis 6 ist der Gemeindevertretung im Rahmen eines Errichtungsbeschlusses
vorzulegen.
9. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für die Planung der Verkehrsanlagen gemäß
Abschnitt 4 § 46 ff. HOAI (2013) nach dem vorgeschriebenen
Vergabeverfahren eine Vergabeentscheidung bis einschließlich
Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung ‑ zu treffen und den Zuschlag auf
das wirtschaftlichste Angebot eines entsprechend qualifizierten Ingenieurbüros
zu erteilen.
Die Honorarkosten dürften sich nach
vorläufiger Abschätzung auf 160.000 EUR brutto / inkl. Nebenkosten
belaufen.
Anlage
Umgrenzung
Sommerfeldsiedlung
Ø Auf Grund § 22 BbgKVerf nimmt Herr Christall
an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 066/19 nicht teil.
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den
Bürgermeister, Herrn Grubert.
An der Aussprache zur DS-Nr. 066/19
beteiligen sich:
Frau Scheib
Frau Sahlmann
Herr Warnick
Herr Templin
Abstimmung zur DS-Nr. 066/19:
Die DS-Nr. 066/19
wird einstimmig beschlossen.