Wir fragen den Bürgermeister:
1. Welchen
Zeitraum wird die Sperrung der Rammrath-Brücke umfassen?
2. Gibt
es eine Verkehrsplanung für den Zeitraum der Sperrung, die die Anforderungen
des in der Gemeindevertretung bereits 2015 einstimmig angenommenen Beschlusses
(DS-Nr. 114/15, http://www.gemeindekleinmachnow.de/sessionnet/bi/vo0050.php?
kvonr=1505) mit den darin an den
Umleitungsverkehr gestellten Anforderungen genügt? Die Anforderungen lauteten:
„Für
den Fall, dass keine (oder keine für den gesamten Verkehr ausreichende)
Behelfsbrücke errichtet wird, wird der Bürgermeister aufgefordert, dafür
Sorge zu tragen, dass die notwendigen Umleitungen des Verkehrs, soweit sie
Kleinmachnower Gebiete betreffen, ausschließlich außerhalb der
Erschließungsstraßen der Wohngebiete erfolgen. Durch straßenbaubehördliche
Anordnungen ist sicherzustellen, dass keine Schleichverkehre in den
Wohngebieten entstehen. Insbesondere die Schulstandorte sind von
Ausweichverkehren zu bewahren, um sichere Schulwege zu gewährleisten.“
3. Wie
ist der Umleitungsverkehr konkret geplant?
4. Welche
Absprachen gibt es mit welchen Behörden hierzu?
Zu 1.
Die
Rammrath-Brücke wird nach neusten Informationen des Wasserstraßen-Neubauamtes
(WNA) voraussichtlich nicht vor dem 20. September 2019 gesperrt werden. Die
Dauer der Sperrung beläuft sich abhängig vom Baufortschritt auf 24 Monate.
Zu 2.
Das
Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) ist als Träger der Baumaßnahme auch zuständig für
die Umleitungskonzeption. Dazu hat das WNA ein Planungsbüro beauftragt. Diesem
Planungsbüro wurden bei einem ersten Arbeitstreffen mit allen betroffenen
Kommunen und Fachbehörden auch die Anforderungen und Bedenken der
Gemeindeverwaltung Kleinmachnow mitgeteilt, sie werden derzeit in ein
Umleitungskonzept integriert. Hierzu gehört auch der Schutz von möglicherweise
betroffenen Wohngebieten (wie z. B. das Wohngebiet Am Weinberg) vor
Ausweichverkehren.
Parallel dazu
haben das WNA und die Gemeindeverwaltung Kleinmachnow (unter Zustimmung
beteiligter Träger öffentlicher Belange) eine Vereinbarung getroffen, die
Straßen „Am Weinberg (Kleinmachnow)“/„Oderstraße (Teltow)“ temporär für den
Linienverkehr und für Rettungsdienste zu öffnen und mit zwei Schrankenanlagen
vor unerlaubtem Durchgangsverkehr zu schützen. Die notwendigen
Ertüchtigungsmaßnahmen des Straßenraumes werden aktuell vorbereitet.
Zu 3.
Hauptumleitungsstrecke
wird der Zehlendorfer Damm (L 77). Die konkrete Umleitungskonzeption wird
derzeit erarbeitet, unter Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange (siehe
oben, Ziff. 2, 1. Anstrich).
Zu 4.
Bei dem ersten
Arbeitstreffen am 8. April 2019 zur Umleitungskonzeption in Kleinmachnow waren
folgende Akteure anwesend:
· Wasserstraßen-Neubauamt
(WNA) und dessen beauftragtes Planungsbüro
· Untere
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark
· Untere
Straßenverkehrsbehörden (für ruhenden Verkehr) der Kommunen Teltow und
Kleinmachnow
· Fachdienst
Rettungswesen, Landkreis Potsdam-Mittelmark
· Polizeiinspektion
Potsdam
· Kreisstraßenbetrieb
· regiobus
Potsdam-Mittelmark GmbH
· Feuerwehr
Teltow
· Freiwillige
Feuerwehr Kleinmachnow
· Fachbereich
Recht/Sicherheit/Ordnung und Fachbereich Bauen/Wohnen der Gemeinde Kleinmachnow
Für Absprachen
siehe Ziff. 2.