Beschluss: zur Kenntnis genommen

Wir fragen den Bürgermeister:

 

1.   Welchen Zeitraum wird die Sperrung der Rammrath-Brücke umfassen?

2.   Gibt es eine Verkehrsplanung für den Zeitraum der Sperrung, die die Anforderungen des in der Gemeindevertretung bereits 2015 einstimmig angenommenen Beschlusses (DS-Nr. 114/15, http://www.gemeindekleinmachnow.de/sessionnet/bi/vo0050.php? kvonr=1505)  mit den darin an den Umleitungsverkehr gestellten Anforderungen genügt? Die Anforderungen lauteten:

„Für den Fall, dass keine (oder keine für den gesamten Verkehr ausreichende) Behelfsbrücke errichtet wird,  wird der Bürgermeister aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Umleitungen des Verkehrs, soweit sie Kleinmachnower Gebiete betreffen, ausschließlich außerhalb der Erschließungsstraßen der Wohngebiete erfolgen. Durch straßenbaubehördliche Anordnungen ist sicherzustellen, dass keine Schleichverkehre in den Wohngebieten entstehen. Insbesondere die Schulstandorte sind von Ausweichverkehren zu bewahren, um sichere Schulwege zu gewährleisten.“

3.   Wie ist der Umleitungsverkehr konkret geplant?

4.   Welche Absprachen gibt es mit welchen Behörden hierzu?

 

 

Zu 1.

Die Rammrath-Brücke wird nach neusten Informationen des Wasserstraßen-Neubauamtes (WNA) voraussichtlich nicht vor dem 20. September 2019 gesperrt werden. Die Dauer der Sperrung beläuft sich abhängig vom Baufortschritt auf 24 Monate.

 

Zu 2.

Das Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) ist als Träger der Baumaßnahme auch zuständig für die Umleitungskonzeption. Dazu hat das WNA ein Planungsbüro beauftragt. Diesem Planungsbüro wurden bei einem ersten Arbeitstreffen mit allen betroffenen Kommunen und Fachbehörden auch die Anforderungen und Bedenken der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow mitgeteilt, sie werden derzeit in ein Umleitungskonzept integriert. Hierzu gehört auch der Schutz von möglicherweise betroffenen Wohngebieten (wie z. B. das Wohngebiet Am Weinberg) vor Ausweichverkehren.

Parallel dazu haben das WNA und die Gemeindeverwaltung Kleinmachnow (unter Zustimmung beteiligter Träger öffentlicher Belange) eine Vereinbarung getroffen, die Straßen „Am Weinberg (Kleinmachnow)“/„Oderstraße (Teltow)“ temporär für den Linienverkehr und für Rettungsdienste zu öffnen und mit zwei Schrankenanlagen vor unerlaubtem Durchgangsverkehr zu schützen. Die notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen des Straßenraumes werden aktuell vorbereitet.

 

Zu 3.

Hauptumleitungsstrecke wird der Zehlendorfer Damm (L 77). Die konkrete Umleitungskonzeption wird derzeit erarbeitet, unter Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange (siehe oben, Ziff. 2, 1. Anstrich).

 

Zu 4.

Bei dem ersten Arbeitstreffen am 8. April 2019 zur Umleitungskonzeption in Kleinmachnow waren folgende Akteure anwesend:

·       Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) und dessen beauftragtes Planungsbüro

·       Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark

·       Untere Straßenverkehrsbehörden (für ruhenden Verkehr) der Kommunen Teltow und Kleinmachnow

·       Fachdienst Rettungswesen, Landkreis Potsdam-Mittelmark

·       Polizeiinspektion Potsdam

·       Kreisstraßenbetrieb

·       regiobus Potsdam-Mittelmark GmbH

·       Feuerwehr Teltow

·       Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow

·       Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung und Fachbereich Bauen/Wohnen der Gemeinde Kleinmachnow

Für Absprachen siehe Ziff. 2.