Beschlussvorschlag:

1.         Der Geltungsbereich für das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-007 „Altes Dorf“ wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.         Die vorgelegten Varianten zur Anordnung von Stellplätzen für das ev. kirchliche Zentrum (vgl. Anl. 3) wurden geprüft. Es wird empfohlen, im weiteren Bebauungsplan-Verfahren eine Stellplatzanordnung entsprechend Var. 6-1 (vgl. Anl. 4) vorzusehen.

3.         Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ in zwei Varianten (vgl. Anl. 6) wird gebilligt.

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, zu den zwei Varianten des Vorentwurfes eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung bzw. Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.


An der Aussprache zur DS-Nr. 005/11 beteiligen sich:

-          Herr Templin

-          Frau Sahlmann


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 005/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 10. 02. 2011 zu setzen.