Sitzung: 24.01.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: DS-Nr. 010/11
1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage
1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis
gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September
2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24.
Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) – BauGB –
die 1. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2)
als Satzun
2. Die Begründung i. d. F. vom 10.01.2011 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
→ Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 010/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 10. 02. 2011 zu setzen.