Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018) – BauGB –

     die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-010 „Musikerviertel“ (Textbebauungsplan; vgl. Anlage 2)

als Satzung.

2. Die Begründung i. d. F. vom 10.01.2011 wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


         Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 010/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 10. 02. 2011 zu setzen.