Beschlussvorschlag:

1. Für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Errichtung eines Carports außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Friedrich-Kayssler-Straße 1 wird folgende Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zugelassen:

­     Errichtung eines Carports außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche, d. h. außerhalb des so genannten Baufensters

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.


         Die Beschlussvorlage DS-Nr. 013/11 wird von der Verwaltung zurückgezogen. Der Sachverhalt wird noch einmal überdacht.