Beschlussvorschlag:
1. Für das in Anlage 3
dargestellte Vorhaben Errichtung eines Carports außerhalb der festgesetzten
überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Friedrich-Kayssler-Straße 1 wird folgende Abweichung von Festsetzungen des
Bebauungsplanes nicht zugelassen:
Errichtung eines Carports außerhalb der
festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche, d. h. außerhalb des so genannten
Baufensters
2. Der Bürgermeister
wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des
Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.
→ Die
Beschlussvorlage DS-Nr. 013/11 wird von der Verwaltung zurückgezogen. Der
Sachverhalt wird noch einmal überdacht.