Sitzung: 24.01.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: DS-Nr. 001/11
Beschlussvorschlag:
Der Grundstücksübertragungsvertrag zur UR-Nr.
194/2010 vom 04. November 2010, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen,
dienstansässig in 10707 Berlin, Kurfürstendamm 188-189, zur Übertragung der im
Eigentum der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P+E) stehenden
Grundstücke in der Flur 8, Flurstücke 1839, 1840, 1846 und 1847 in das Eigentum
der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.
Der Nutzen-/Lastenwechsel erfolgte am 04.
November 2010.
Die Kosten der Vertragsabwicklung einschließlich der Steuern trägt die P+E.
Sämtliche, von Frau Jutta Lorenz, geborene
Grunert in der UR-Nr. 194/2010 des vorgen. Notars abgegebenen Erklärungen
werden genehmigt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Flächen
als Vorrat zu übernehmen.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 001/11 beteiligen sich:
-
Herr
Musiol
-
Herr
Burkardt
Herr Grubert zu
Protokoll:
Bisher waren Grundstücksübertragungsverträge
dieser Art nach Auffassung des Finanzamtes immer grunderwerbssteuerfrei. Man
ist aber nicht davor sicher, dass sich die Meinung des Finanzamtes ändert.