Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9

Beschlussvorschlag:

Der Grundstücksübertragungsvertrag zur UR-Nr. 194/2010 vom 04. November 2010, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, dienstansässig in 10707 Berlin, Kurfürstendamm 188-189, zur Übertragung der im Eigentum der Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P+E) stehenden Grundstücke in der Flur 8, Flurstücke 1839, 1840, 1846 und 1847 in das Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow wird genehmigt.

Der Nutzen-/Lastenwechsel erfolgte am 04. November 2010.

Die Kosten der Vertragsabwicklung  einschließlich der Steuern trägt die P+E.

Sämtliche, von Frau Jutta Lorenz, geborene Grunert in der UR-Nr. 194/2010 des vorgen. Notars abgegebenen Erklärungen werden genehmigt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Flächen als Vorrat zu übernehmen.  


An der Aussprache zur DS-Nr. 001/11 beteiligen sich:

-          Herr Musiol

-          Herr Burkardt

 

Herr Grubert zu Protokoll:

Bisher waren Grundstücksübertragungsverträge dieser Art nach Auffassung des Finanzamtes immer grunderwerbssteuerfrei. Man ist aber nicht davor sicher, dass sich die Meinung des Finanzamtes ändert.