Sitzung: 24.01.2011 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 002/11
Beschlussvorschlag:
Der Verkauf der Teilfläche Flur 7 Flurstück 88/1
mit 495 m² an die Eigentümer der Teilfläche Flur 7 Flurstück 88/2 - Unterberg 7
- wird genehmigt.
Der Anspruch der Nutzer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1c
SachenRBerG wird anerkannt.
Entspr. § 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für
die Bodenwertberechnung das Jahr 2010 zu Grunde gelegt.
Der Kaufpreis beträgt 52.549,20 €.
Nach § 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des
Verfahrens zu teilen. Die Grunderwerbsteuer tragen die Erwerber.
Die Ankaufsfläche ist mit dem Eigenheimgrundstück
zu vereinigen.
Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des
Grundstückskaufvertrages beauftragt.
→ Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr.
002/11 wird einstimmig zugestimmt.