Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Verkauf der Teilfläche Flur 7 Flurstück 88/1 mit 495 m² an die Eigentümer der Teilfläche Flur 7 Flurstück 88/2 - Unterberg 7 - wird genehmigt.

Der Anspruch der Nutzer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1c SachenRBerG wird anerkannt.

Entspr. § 19 SachenRBerG wird als Basisjahr für die Bodenwertberechnung das Jahr 2010 zu Grunde gelegt.

Der Kaufpreis beträgt 52.549,20 €.

Nach § 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des Verfahrens zu teilen. Die Grunderwerbsteuer tragen die Erwerber.

Die Ankaufsfläche ist mit dem Eigenheimgrundstück zu vereinigen.

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.


         Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 002/11 wird einstimmig zugestimmt.