Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Leißner erläutert die Information.

Frau Dr. Bastians-Osthaus nimmt an der Sitzung teil; 9 Gemeindevertreter sind anwesend.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • § 4 (2) 3.  – Wohnmobile gehören dazu und können parken, praktikabel formulieren
  • § 5 (2) 7. – Müllentsorgung - ohne vorherige Anmeldung - ändern in Abholtermin; Termin spätestens am Folgetag
  • § 5 (3) – Klarstellung, dass das auch bei regulären Entsorgungen gilt (gelbe Säcke, Sperrmüll)
  • § 5 (4) – Füttern frei lebender Wildtiere – Verbot nur auf öffentliche Flächen, auf privaten Flächen weiter zulässig (Vogelhäuschen)
  • § 6 (4) – was ist mit Reinigungsfahrzeuge gemeint – Reinigungsfahrzeuge werden auch von Kraftfahrzeugführern bedient – Unterschied?
  • § 6 (6) – Schilder/Straßenlaternen von Bewuchs freihalten gehört in die Straßenreinigungssatzung und es ist klarzustellen, von wem sie freizuhalten sind (Anwohner, Bauhof)
  • § 6 (7) – Frage der Gehölzschutzsatzung/Abgrenzung Gehölzschutzsatzung/OBV
  • § 6 (7) – sind das Bäume/Sträucher im Bereich der Grundstücksgrenzen die an öffentliche Flächen grenzen – Formulierung prüfen
  • § 10 (4) – Mitführen von Tieren in § 9 aufnehmen
  • § 10 (3) – Erziehungsberechtigen und Aufsichtspersonen – das Wort und in oder ändern
  • § 10 – Bolzplätze/Fußballwiesen - dürfen die Erziehungsberechtigten/Aufsichtspersonen nicht mit?
  • § 11 (2) -  Musizieren ist verboten – hier Abgleich mit der Regelung Düppelpfuhl, Widerspruch
  • § 11 (3) – Einwurfzeiten an Samstagen von 8 bis 20 Uhr – s. u. Kompromissvorschlag
  • § 11 (5) – Ansammlungen von Personen, von denen Störungen ausgehen - Was ist hier gemeint?
  • § 12 – Warum geändert, Reparaturarbeiten auf öffentlichen Flächen sind zukünftig genehmigt?
  • § 13 – Erweitern um E-Scooter und sonstige Leihgeräte im öffentlichen Verkehrsraum
  • § 15 – Geldbuße bis zu 1.000,00 € je Tateinheit

 

Sonstige angesprochene Punkte:

  • zusätzlich aufnehmen: erst Belehrung dann Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Begriffe öffentliche Flächen/Privatflächen – Verwirrung – deutlicher formulieren – Präambel statt Paragraph, z. B. § 6 (1) – nach § (1) nicht mit (2), (3) fortfahren, sondern mit: das bedeutet und dann kommen (2), (3) als Unterpunkte
  • mehr Hundetoiletten aufstellen (Jägerstieg, Ernst-Thälmann-Straße)
  • Wann wird das OA aufgestockt?
  • Beleuchtung der Hausnummern (wichtig für Rettungsdienst)
  • Kompromissvorschlag Einwurfzeiten (Mittagsruhe): z. B. 8 – 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr
  • Schallschutzklappen Glascontainer ständig defekt (dadurch mehr Lärm), Bauhof soll öfter kontrollieren/Bürger sollten Flaschen nicht neben den Container stellen
  • Hinweise vom OA auf keinen Fall in anonymisierter Form (wie bei Grünfläche Johannistisch geschehen)
  • zukünftig Unterflurcontainer für besseren Lärmschutz aufstellen
  • OBV gendern

 

Frau Leißner stellt noch einmal klar, dass sich der Geltungsbereich der OBV nur auf die öffentlichen Flächen bezieht. Sie erläutert die angesprochenen Punkte. Nichtsdestotrotz werden alle gegebenen Hinweise und Anregungen geprüft und ggf. eingearbeitet. Es wird keine weitere schriftliche Information geben, sondern eine Beschlussvorlage. Wenn noch weitere Wünsche/Änderungen bestehen, sollen diese in den nächsten 7 Tagen nach der Sitzung schriftlich eingereicht werden.

 

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Herr Gutheins, Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Weis, Frau Ross, Herr Warnick, Frau Heilmann, Herr Steinacker, Frau Schwarzkopf