Sitzung: 07.08.2019 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: INFO 010/19
Frau Leißner
erläutert die Information.
Frau Dr. Bastians-Osthaus
nimmt an der Sitzung teil; 9 Gemeindevertreter sind anwesend.
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
- § 4 (2) 3. – Wohnmobile gehören
dazu und können parken, praktikabel formulieren
- § 5 (2) 7. – Müllentsorgung - ohne vorherige Anmeldung - ändern in
Abholtermin; Termin spätestens am Folgetag
- § 5 (3) – Klarstellung, dass das auch bei regulären Entsorgungen
gilt (gelbe Säcke, Sperrmüll)
- § 5 (4) – Füttern frei lebender Wildtiere – Verbot nur auf
öffentliche Flächen, auf privaten Flächen weiter zulässig (Vogelhäuschen)
- § 6 (4) – was ist mit Reinigungsfahrzeuge gemeint –
Reinigungsfahrzeuge werden auch von Kraftfahrzeugführern bedient –
Unterschied?
- § 6 (6) – Schilder/Straßenlaternen von Bewuchs freihalten gehört
in die Straßenreinigungssatzung und es ist klarzustellen, von wem sie
freizuhalten sind (Anwohner, Bauhof)
- § 6 (7) – Frage der Gehölzschutzsatzung/Abgrenzung
Gehölzschutzsatzung/OBV
- § 6 (7) – sind das Bäume/Sträucher im Bereich der
Grundstücksgrenzen die an öffentliche Flächen grenzen – Formulierung
prüfen
- § 10 (4) – Mitführen von Tieren in § 9 aufnehmen
- § 10 (3) – Erziehungsberechtigen und Aufsichtspersonen – das Wort
und in oder ändern
- § 10 – Bolzplätze/Fußballwiesen - dürfen die Erziehungsberechtigten/Aufsichtspersonen
nicht mit?
- § 11 (2) - Musizieren ist
verboten – hier Abgleich mit der Regelung Düppelpfuhl, Widerspruch
- § 11 (3) – Einwurfzeiten an Samstagen von 8 bis 20 Uhr – s. u.
Kompromissvorschlag
- § 11 (5) – Ansammlungen von Personen, von denen Störungen ausgehen
- Was ist hier gemeint?
- § 12 – Warum geändert, Reparaturarbeiten auf öffentlichen Flächen
sind zukünftig genehmigt?
- § 13 – Erweitern um E-Scooter und sonstige Leihgeräte im
öffentlichen Verkehrsraum
- § 15 – Geldbuße bis zu 1.000,00 € je Tateinheit
Sonstige angesprochene Punkte:
- zusätzlich aufnehmen: erst Belehrung dann Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Begriffe öffentliche Flächen/Privatflächen – Verwirrung –
deutlicher formulieren – Präambel statt Paragraph, z. B. § 6 (1) – nach §
(1) nicht mit (2), (3) fortfahren, sondern mit: das bedeutet und dann
kommen (2), (3) als Unterpunkte
- mehr Hundetoiletten aufstellen (Jägerstieg, Ernst-Thälmann-Straße)
- Wann wird das OA aufgestockt?
- Beleuchtung der Hausnummern (wichtig für Rettungsdienst)
- Kompromissvorschlag Einwurfzeiten (Mittagsruhe): z. B. 8 – 12 Uhr
und 15 bis 18 Uhr
- Schallschutzklappen Glascontainer ständig defekt (dadurch mehr
Lärm), Bauhof soll öfter kontrollieren/Bürger sollten Flaschen nicht neben
den Container stellen
- Hinweise vom OA auf keinen Fall in anonymisierter Form (wie bei
Grünfläche Johannistisch geschehen)
- zukünftig Unterflurcontainer für besseren Lärmschutz aufstellen
- OBV gendern
Frau Leißner stellt noch einmal klar, dass sich der Geltungsbereich der
OBV nur auf die öffentlichen Flächen bezieht. Sie erläutert die angesprochenen
Punkte. Nichtsdestotrotz werden alle gegebenen Hinweise und Anregungen geprüft
und ggf. eingearbeitet. Es wird keine weitere schriftliche Information geben,
sondern eine Beschlussvorlage. Wenn noch weitere Wünsche/Änderungen bestehen,
sollen diese in den nächsten 7 Tagen nach der Sitzung schriftlich eingereicht werden.
An der Diskussion beteiligten sich:
Herr Gutheins, Frau
Dr. Bastians-Osthaus, Herr Weis, Frau Ross, Herr Warnick, Frau Heilmann, Herr
Steinacker, Frau Schwarzkopf