Sitzung: 05.09.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 099/19
1.
Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1
gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis,
gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB,
die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen (Textbebauungsplan)
(vgl. Anlage 2) als Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 04.07.2019 wird gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich
Buschgrabensee“
·
Textbebauungsplan
2. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“, Stand: 04.07.2019
·
Begründung
zur 2. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“, Stand: 04.07.2019
An der Aussprache zur DS-Nr. 099/19 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 099/19:
Die DS-Nr. 099/19 wird einstimmig beschlossen.