Sitzung: 05.09.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 033/19
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen
Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31.08.2011 geltenden
Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die
Zuständigkeit soll über den 31.12.2019 hinaus, bis zum 01.09.2021 verlängert werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 8a Abs. 4 BbgStEG vom 28.06.2006
(GVBl. I/06, [Nr. 07] S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Zweiten
Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 19.06.2019 (GVBl I/19 [Nr.38] S. 4) einen entsprechenden Antrag an das
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu richten.
Anlage
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Auszug Zweites
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die
Fachbereichsleiterin Öffentliche Sicherheit/Recht/Ordnung, Frau Leißner.
An der Aussprache zur DS-Nr. 033/19
beteiligen sich:
Eine
Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 033/19:
Die
DS-Nr. 033/19 wird einstimmig beschlossen.