Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31.08.2011 geltenden Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die Zuständigkeit soll über den 31.12.2019 hinaus, bis zum 01.09.2021 verlängert werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß § 8a Abs. 4 BbgStEG vom 28.06.2006 (GVBl. I/06, [Nr. 07] S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Zweiten Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit vom 19.06.2019 (GVBl I/19 [Nr.38] S. 4) einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu richten.

 

 

Anlage

·       Auszug Zweites Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die Fachbereichsleiterin Öffentliche Sicherheit/Recht/Ordnung, Frau Leißner.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 033/19 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 033/19:

Die DS-Nr. 033/19 wird einstimmig beschlossen.