Durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Liebrenz, werden Frau Sahlmann und Herr Dr. Braun zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Aus Anlass der Verpflichtung haben sich Frau Sahlmann und Herr Dr. Braun von ihren Plätzen erhoben.