Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, eine „Satzung der Gemeinde Kleinmachnow zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Wahlwerbungssatzung)“ erarbeiten zu lassen. Als Vergleichsmaßstab könnte hierbei z. B. die Satzung von Bad Schandau oder ähnlichen Orten dienen (siehe Anhang).

2.   Die Satzung soll im Wesentlichen beinhalten, dass für jede Partei, Wählergruppe oder Einzelbewerber/in nur maximal 100 Plakate (Personen und Themenplakate zusammengenommen) und nur maximal drei Großplakate aufgestellt werden dürfen.

3.   Aus Gründen der Ortsgestaltung soll hierbei der Rathausmarkt ausgeschlossen bleiben.

4.   Die Beschränkung soll sich auf jeweils einen Wahlvorgang beziehen, d. h. bei einer gleichzeitigen Kommunalwahl und Europawahl würde sich die zu genehmigende Zahl an Wahlplakate verdoppeln, bei drei Wahlen gleichzeitig dementsprechend verdreifachen.

 

 

Anlage

Satzung von Bad Schandau

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Herrn Warnick.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 118/19 beteiligt sich:

Frau Dr. Bastians-Osthaus

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Frau Dr. Bastians-Osthaus – Verweisung in den Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:

Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.