1. Die Gemeinde
Kleinmachnow erkennt an, dass die Eindämmung der Klimakrise und ihrer
schwerwiegenden Folgen auch auf kommunaler Ebene eine Aufgabe von höchster
Priorität ist. Sie wird bei allen zukünftigen Entscheidungen die zu erwartenden
Auswirkungen auf das Klima prioritär berücksichtigen, um die Klimakrise und
deren Folgen zu begrenzen und möglichst
abzuschwächen. Lösungen,
die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken und dabei sozial
gerecht sind, werden bevorzugt.
2. Der
Bürgermeister stellt sicher, dass ab Januar 2020 alle Anträge und
Beschlussvorlagen an die Gemeindevertreterversammlung und an den Hauptausschuss
auf ihre Auswirkungen hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit geprüft und bewertet
werden. Diese Bewertung soll insbesondere bei Ausschreibungsverfahren der
Gemeinde Berücksichtigung finden. Auf diese Weise soll ein rechtssicherer und
nachvollziehbarer Abwägungsprozess zwischen den Zielen der Wirtschaftlichkeit,
des Klima- und Umweltschutzes sowie sozialer Aspekte gewährleistet werden.
Werden bei der Bewertung negative Klimaauswirkungen festgestellt, sind mögliche
Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.
3. Zur Realisierung
der genannten Ziele auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde soll die Verwaltung
durch eine anerkannte Institution unterstützt werden. Der Bürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, welche der folgenden Institutionen in Frage kommen und
das Prüfergebnis in der nächsten Gemeindevertreterversammlung vorzustellen:
·
Klimabündnis,
·
Deutsche
Energieagentur (dena),
·
Service-
und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).
Aufgabe der Berater*innen wird es
sein, eine IST-Analyse für Kleinmachnow zu erstellen, um daraus Maßnahmen
abzuleiten, die dem Ziel “klimaneutrale Kommune bis 2030” zweckdienlich sind
und die Verwaltung bei der Umsetzung zu unterstützen. Dieser Maßnahmenkatalog
soll alle relevanten Maßnahmen, inklusive der voraussichtlichen Kosten, benötigter
personeller und organisatorischer Strukturen, den konkreten Beitrag zum
Klimaschutz und die Evaluation beinhalten.
4. Der motorisierte
Individualverkehr erzeugt einen erheblichen Teil der vermeidbaren CO2
Emissionen. Daher muss durch vorrangige Förderung und Ausbau des
ÖPNV sowie die vollständige Umsetzung des Masterplans Fahrrad (DS-Nr. 028/13
vom Mai 2013), die Verkehrswende eingeleitet werden. Dazu wird die Stelle
eines/r Mobilitätsbeauftragten geschaffen, deren Schwerpunkt die emissionsfreie Mobilität ist.
5. Zur Stärkung des
Baum- und Grünschutzes wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, welche
zusätzlichen Stellen erforderlich sind, um illegalen Baumfällungen nachgehen zu
können,
um Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen zu kontrollieren und um Verstöße gegen bestehende
Pestizideinsatzverbote zu ahnden. Das Prüfergebnis soll den
Gemeindevertreter*innen im Mai 2020 vorgestellt werden.
6. Der
Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertreterversammlung und der
Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten auf dem Weg zur
klimaneutralen Kommune im Jahr 2030 Bericht zu erstatten.
Ø
Der Antrag wird zurückgestellt.