Beschluss: zurückgestellt

1. Die Gemeinde Kleinmachnow erkennt an, dass die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen auch auf kommunaler Ebene eine Aufgabe von höchster Priorität ist. Sie wird bei allen zukünftigen Entscheidungen die zu erwartenden Auswirkungen auf das Klima prioritär berücksichtigen, um die Klimakrise und deren Folgen zu begrenzen und möglichst abzuschwächen. Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken und dabei sozial gerecht sind, werden bevorzugt.

 

2. Der Bürgermeister stellt sicher, dass ab Januar 2020 alle Anträge und Beschlussvorlagen an die Gemeindevertreterversammlung und an den Hauptausschuss auf ihre Auswirkungen hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit geprüft und bewertet werden. Diese Bewertung soll insbesondere bei Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Berücksichtigung finden. Auf diese Weise soll ein rechtssicherer und nachvollziehbarer Abwägungsprozess zwischen den Zielen der Wirtschaftlichkeit, des Klima- und Umweltschutzes sowie sozialer Aspekte gewährleistet werden. Werden bei der Bewertung negative Klimaauswirkungen festgestellt, sind mögliche Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.

 

3. Zur Realisierung der genannten Ziele auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde soll die Verwaltung durch eine anerkannte Institution unterstützt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche der folgenden Institutionen in Frage kommen und das Prüfergebnis in der nächsten Gemeindevertreterversammlung vorzustellen:

 

·         Klimabündnis,

·         Deutsche Energieagentur (dena),

·         Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).

 

Aufgabe der Berater*innen wird es sein, eine IST-Analyse für Kleinmachnow zu erstellen, um daraus Maßnahmen abzuleiten, die dem Ziel “klimaneutrale Kommune bis 2030” zweckdienlich sind und die Verwaltung bei der Umsetzung zu unterstützen. Dieser Maßnahmenkatalog soll alle relevanten Maßnahmen, inklusive der voraussichtlichen Kosten, benötigter personeller und organisatorischer Strukturen, den konkreten Beitrag zum Klimaschutz und die Evaluation beinhalten.

 

4. Der motorisierte Individualverkehr erzeugt einen erheblichen Teil der vermeidbaren CO2 Emissionen. Daher muss durch vorrangige Förderung und Ausbau des ÖPNV sowie die vollständige Umsetzung des Masterplans Fahrrad (DS-Nr. 028/13 vom Mai 2013), die Verkehrswende eingeleitet werden. Dazu wird die Stelle eines/r Mobilitätsbeauftragten geschaffen, deren Schwerpunkt die emissionsfreie Mobilität ist.

 

5. Zur Stärkung des Baum- und Grünschutzes wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, welche zusätzlichen Stellen erforderlich sind, um illegalen Baumfällungen nachgehen zu können, um Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen zu kontrollieren und um Verstöße gegen bestehende Pestizideinsatzverbote zu ahnden. Das Prüfergebnis soll den Gemeindevertreter*innen im Mai 2020 vorgestellt werden.

 

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertreterversammlung und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune im Jahr 2030 Bericht zu erstatten.

 

 

Ø   Der Antrag wird zurückgestellt.