aus dem Protokoll Nr. 1

 

F 01/01.19

Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz – Weiterführung der Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde

 

Die Verwaltung wird gebeten, eine Aufstellung der Arbeiten, die die Verwaltung für den Landkreis übernimmt, vorzulegen. Es sollte eine Gegenüberstellung „Einnahmen – Ausgaben“ für das Jahr 2018 gemacht werden.

 

Termin: 19.09.2019

Frau Braune / Frau Leißner

 

erledigt; durch mündliche Er

Erläuterung von Frau

Braune am 19.09.2019

 

 

 

aus dem Protokoll Nr. 1

 

F 02/01.19

Grundsteuerbremse – Aufkommensneutralität der Grundsteuer garantieren

 

Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt mit den Kämmerern aus Stahnsdorf und Teltow aufzunehmen und nachzufragen, wie sie mit dem Thema umgehen.

 

Termin: 19.09.2019

Frau Braune

 

erledigt; durch mündliche

Erläuterung von Frau

Braune am 19.09.2019

 

 

 

Frau Braune erläutert zur F 01/01.19, dass eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung nicht geliefert werden kann. Die Einnahmen betragen 23.500,010 €. Die Ausgaben hingegen können konkret nicht beziffert werden.

 

Zur F 02/01.19 informiert Frau Braune, dass die Kämmerer aus Stahnsdorf und Teltow erst einmal die Gesetzesverabschiedung abwarten.