Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 2, Enthaltungen: 4, Befangen: /

Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinde Kleinmachnow gehört das Grundstück mit dem Mehrfamilienhaus Richard-Strauß-Weg 10.

 

Das Gebäude wurde in den 1930er Jahren gebaut und ist jetzt komplett instand zu setzen bzw. zu sanieren.

 

Für diese Maßnahme ist im Haushalt 2020 ein Betrag in Höhe von 300.000,00 € zu berücksichtigen.

 


Herr Warnick informiert vorab, dass es noch einige bebaute Grundstücke gibt, die der Gemeinde Kleinmachnow gehören und die noch nicht an die gewog übertragen wurden.

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Herr Gutheins vertritt die Meinung, dass der Beschlusstext nicht richtig ist. Aus seiner Sicht handelt es sich hierbei nicht nur um eine Sanierung, sondern auch um eine Modernisierung.

Des Weiteren kann er nicht nachvollziehen, warum die Gemeinde Kleinmachnow die Kosten in Höhe von 300.000,00 € allein finanziert und dafür nicht das vorhandene Geld aus dem Hauskonto verwendet bzw. wenigstens zum Teil.

Frau Braune informiert, dass kleinere Reparaturen vom Hauskonto beglichen werden.

Herr Gutheins macht deutlich, dass das Hauskonto einen Stand von 57.000,00 € ausweist. Er ist der Meinung, dass durchaus ca. 30.000,00 € für die anstehende Sanierung verwendet werden können.

Auch Herr Templin findet den vorliegenden Beschluss nicht ganz in Ordnung. Die Gemeinde Kleinmachnow tritt hier als Vermieter auf. Woher kommt aber die Kostenberechnung? Die gewog ist doch Verwalter, also muss sich auch die gewog darum kümmern. Aus seiner Sicht sollte die gewog das Haus auch erwerben und dann für die Sanierungskosten aufkommen. 

Herr Warnick kann sich eine Übertragung an die gewog auch vorstellen. Eine andere Möglichkeit wäre, dass Gebäude zu verkaufen, was aber Herr Warnick nicht befürworten würde.

Frau Braune informiert, dass eine Kostenschätzung der gewog vorliegt und mit der gewog wird ein gesonderter Betreuungsvertrag geschlossen.

Herr Schellberg möchte wissen, wie sich die Kostenschätzung in Höhe von 300.000,00 € zusammensetzt. Bleiben die jetzigen Mieter auch weiterhin die Mieter und werden die Sanierungskosten auf die Mieter umgelegt?

Frau Braune führt dazu aus, dass die jetzigen Mieter auch weiterhin die Mieter bleiben und die Kosten werden auf die Mieter umgelegt.  

Frau Schwarzkopf wünscht eine Aufstellung der Wohnungen und Häuser, die noch im Bestand der Gemeinde Kleinmachnow sind.

Weiterhin möchte Frau Schwarzkopf wissen, ob eine generelle „Mietkaufoption“ in Kleinmachnow möglich ist.

Frau Medczinski vertritt die Meinung, dass Eigentum auch verpflichtet. Die Gemeinde Kleinmachnow ist verpflichtet ihr Eigentum zu erhalten und somit auch Sanierungsmaßnahmen für ihre Gebäude durchzuführen.

Herr Gutheins wünscht von Seiten der Verwaltung einen Vorschlag, in welcher Form die Grundstücke an die gewog übertragen werden können. Ein entsprechender Beschluss sollte von der Verwaltung vorbereitet und eingebracht werden.

Herr Templin wird der vorliegenden Drucksache nicht zustimmen. Er bittet bis zum Hauptausschuss, spätestens zur Gemeindevertretersitzung, die Drucksache dahingehend zu konkretisieren, dass die Kostenermittlung vorgelegt wird.

 

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Warnick, Herr Gutheins, Herr Templin, Herr Schellberg, Frau Schwarzkopf und Frau Medczinski.

 

 

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 121/19 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 121/19 erfolgt mit 2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.

 

Somit ist die vorliegende Drucksache mit Stimmengleichheit abgelehnt. Die Kämmerin sichert eine Konkretisierung der Drucksache bis zum Hauptausschuss, spätestens zur Gemeindevertretung zu.