Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /, Befangen: /

Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschafter, Gemeinde Kleinmachnow, gewährt der Technologie- und Verkehrs-gewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow ein Darlehen in Höhe von 495.000,00 € für 2019 und ein weiteres Darlehen in Höhe von 1 Mio. € für 2020 zur Zwischenfinanzierung anstehender Deckungslücken.

 

Das Darlehen in Höhe von 495.000,00 € wird bis Ende 2019 ausgezahlt. Der Zinssatz beträgt 0,5 %. Die Rückzahlung des Darlehens an die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt durch die Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow bis zum 30. Dezember 2020.  

 

Das Darlehen in Höhe von 1 Mio. € wird Anfang 2020 ausgezahlt. Der Zinssatz beträgt 0,5 %. Die Rückzahlung des Darlehens an die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt durch die Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow bis zum 30. Juni 2021.  

 

 

 


Herr Warnick informiert die Mitglieder des Finanzausschusses darüber, dass 4 Mitglieder dieses Ausschusses auch Mitglieder im Aufsichtsrat der P & E sind.

Des Weiteren berichtet er, dass Herr Schöne, Basler & Partner, für eventuelle Fragen zur Verfügung steht.

 

Frau Braune erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

Herr Gutheins merkt an, dass es aktuell ein Darlehen an die P&E in Höhe von 500.000,00 € gibt. Deckt jetzt ein Darlehen das andere? Weiterhin möchte Herr Gutheins wissen, warum die Gemeinde Kleinmachnow als Gesellschafter Zinsen verlangt.

Herr Templin informiert, dass es dazu keinen Beschluss im Aufsichtsrat gab.

Frau Braune informiert, dass die Gemeinde Kleinmachnow kein zinsloses Darlehen geben kann. Bei den 0,5 % Zinsen handelt es sich nicht um Zinsen, sondern in Wirklichkeit um die für solche Darlehen üblichen Bearbeitungsgebühren.

Herr Schellberg stellt die Frage der Befangenheit der 4 Aufsichtsratsmitglieder.

Dazu erläutert Herr Warnick, dass keine Befangenheit vorliegt. Befangenheit liegt nur dann vor, wenn es bei einer Entscheidung um private Belange ginge.

Herr Templin ergänzt dahingehend, dass die P & E der Geschäftsbesorger der Gemeinde Kleinmachnow ist. Befangen wäre man nur, wenn ein Mitglied des Aufsichtsrates einen persönlichen Vorteil erlangen würde.

Bei der jährlichen Entlastung des Aufsichtsrates dürfen natürlich die Aufsichtsratsmitglieder nicht mit abstimmen.

Frau Richel möchte wissen, ob die Erhebung von Zinsen / Bearbeitungsgebühren einer gesetzlichen Vorschrift unterliegen?

Laut Frau Braune ist das so gesetzlich geregelt.

 

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Herr Gutheins, Herr Warnick, Frau Roß, Herr Templin, Herr Schellberg, Frau Richel und Frau Arras.

 

 

 


Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr. 127/19 zur Abstimmung.

 

Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 127/19 erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen.