Sitzung: 11.11.2019 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderungsantrag
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 114/19
Herr Schubert
Im Zusammenhang mit
diesem Tagesordnungspunkt hat Herr Flohr, Anwohner in der Gartensiedlung Kleinmachnow
Süd-Ost, Rederecht beantragt.
Es gibt seitens des Bauausschuss keine
Einwände gegen ein zeitlich auf ca. 3-5 Minuten begrenztes Rederecht.
Frau Scheib
Erläutert den von
der CDU-Fraktion gestellten Antrag.
Herr Flohr -
Anwohner
Er informiert über seinen
vor einiger Zeit gestellten Antrag, die überbaubare Grundstücksfläche auf den
Grundstücken Ringweg 26 und Erlenweg 93/95 zu verschieben. Dieser Antrag wurde von
der Gemeindevertretung seinerzeit abgelehnt, weil es eine Sonderlösung gewesen
wäre. Es wurde aber gleichzeitig der Vorschlag gemacht, das Thema umfassender anzugehen.
Herr Flohr erläutert
weiterhin anhand der Historie die Wegeführung in diesem Bereich.
Herr Ernsting
Informiert anhand
einer Präsentation über das Grabensystem zur Entwässerung und über die Führung
von öffentlichen Straßen und Wegen in der Gartensiedlung. Er informiert auch
über die auf Grundlage des Baugesetzbuches bestehenden Regelungen, dass
Straßenbaukosten bei einer erstmaligen Erschließung, von der hier auszugehen
ist, im Verhältnis 10 % Gemeinde – 90 % Grundstückseigentümer
aufzuteilen sein werden. Grundsätzlich wird sich eine Erschließung des Gebietes
bautechnisch schwierig gestalten.
Die Verwaltung hat
bereits erste Überlegungen angestellt und schon seit einiger Zeit werden
Gespräche mit einer Gruppe von Eigentümern geführt.
An der Diskussion
beteiligen sich:
Frau Masche, Herr
Priebe, Frau Sahlmann, Herr Bültermann, Frau Scheib
Diskussionspunkte:
-
Wie kann
die Entwässerung wieder funktionsfähig gemacht werden?
-
Wie
viele Grundstücke gehören der Gemeinde, welche Planungen hat sie?
-
Mit
welchen rechtlichen Instrumenten kann man die Eigentümer dazu verpflichten,
ihre Gräben instand zu setzen und künftig instand zu halten?
-
Grundstücke
am Erlenweg sollten nicht durch Bebauungsplan-Änderung für eine Wohnbebauung
freigeben werden.
Herr Schubert zu Protokoll
Es ist in jedem Fall so, dass eine Verpflichtung zur Ableitung von
Niederschlagswasser besteht, das kann von der Gemeinde auch durchgesetzt
werden. Das bedeutet, dass zunächst ein Verwaltungsakt, also ein Bescheid
erlassen wird. Daran anschließend kann eine Ersatzvornahme erfolgen. Werden die
damit verbundenen Kosten nicht bezahlt, kann das Grundstück letztendlich zwangsversteigert
werden. Der Bürgermeister ist nämlich verpflichtet, entstandene Kosten auch einzufordern.
Genauso ist es mit dem Erschließungsbeitrag: Wenn erstmalig erschlossen
wird, ist die Gemeinde nach dem Baugesetzbuch und ihrer Satzung verpflichtet, den
Erschließungsbeitrag einzufordern. Davon kann nicht einfach abgesehen werden.
Allenfalls kann die Gemeinde im Rahmen eines Härtefalls eine Hypothek eintragen
und Ratenzahlung vereinbaren.
Es sind zwei Dinge zu unterscheiden: Einerseits die Entwässerung und
die Verpflichtung für die Eigentümer, die besteht, andererseits die
Erschließung. Weiterhin geht es im vorliegenden Antrag darum, ob am Erlenweg
neues Baurecht geschaffen werden soll.
Herr Ernsting
Eine Änderung des Bebauungsplanes „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“
ist natürlich möglich, einen entsprechenden Beschluss vorausgesetzt. Aber eine
Änderung für einzelne Grundstücke muss städtebaulich auch schlüssig sein.
Frau Scheib
1.
Hinsichtlich
der Erschließung und Entwässerung müsste Grundlagen ermitteln, mit grober
Vorplanung und Kostenschätzung. Anhand dieser sollte Anwohnerschaft informiert
werden, was festgestellt wurde und was gemacht werden soll.
2.
Im
Bebauungsplan-Verfahren betrachteten wir die Anwohner, die in einer
Notsituation waren. Denen haben wir mit dem Bebauungsplan geholfen. Aber es
gibt noch Randbereiche der Gartensiedlung, bei denen wir genauer hinschauen
sollten, in denen andere Situationen herrschen. Auch die sollten wir nicht
vernachlässigen.
Frau Scheib ändert den von ihrer Fraktion eingereichten Antrag. Der zweite Punkt beginnend mit den Worten „darüber
hinaus“ wird gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
6 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – einstimmig
mit Änderung empfohlen