Sitzung: 30.10.2019 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 154/19
Der
Bürgermeister Kleinmachnows wird beauftragt, die seit 2009 geltende Richtlinie
für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kindertagespflege unter
Berücksichtigung der von den Kleinmachnower Kindertagespflegepersonen gemachten
Verbesserungsvorschläge zeitnah zu überarbeiten und der Gemeindevertretung
Kleinmachnow eine veränderte Fassung der Richtlinie in ihrer Sitzung am 12.
Dezember 2019 zur Abstimmung vorzulegen.
Zu Punkt 4.1.2
Qualifizierungsmaßnahmen
Fortbildungskurse,
die im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Kindertagespflege stehen, sind
generell förderungswürdig. Über die maximale Zuwendung wird im Einzelfall und
vor Beginn der Maßnahme entschieden.
Zu 4.1.3
Sachmittel
Finanzielle
Zuwendungen werden für den Erwerb von Sachmittel zur qualitativen Verbesserung
der Kindertagespflege erteilt. Die Zuwendung wird zum Erwerb eines oder
mehrerer Gegenstände, die in das Eigentum der Kindertagespflegepersonen
übergehen, gewährt. Die Zuwendung ist auf 1.500 Euro begrenzt. Sofern die zu
fördernde Tagespflegeperson umsatzsteuerbefreit ist, wird der
Bruttoerwerbspreis erstattet.
Darüber hinaus
beschließt die Gemeindevertretung, die bislang zur Verfügung stehenden Mittel
in Höhe von 10.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2020 unverändert in den
Haushalt einzustellen.
Die Auszahlung
der Zuwendung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Erwerb der Sachmittel. Ein
Folgeantrag kann frühestens nach drei Jahren gestellt werden.
Anlage
Anlage 1 – derzeit gültige Richtlinie aus dem Jahr 2009
Anlage 2 – Entwurf einer neuen Richtlinie
Ø Erläuterungen zum Antrag durch Frau Linke.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 154/19 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Herr Templin
Frau Schwarzkopf zu Protokoll
Soweit ich mich erinnere habe ich gelesen, dass z. B. Fortbildungen in der Waldorfschule nicht anerkannt werden. Es wäre mir sehr wichtig, dass die Fortbildungen in der Waldorfschule für entsprechende Leistungsträger mit anerkannt werden. In der Überarbeitung dieser Beschlussvorlage sollte man darauf achten.
An der weiteren Aussprache
zur DS-Nr. 154/19 beteiligen sich:
Frau Heilmann
Herr Bültermann
Abstimmung zur DS-Nr.
154/19:
Die DS-Nr. 154/19 wird einstimmig beschlossen.