Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Der Bürgermeister Kleinmachnows wird beauftragt, die seit 2009 geltende Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kindertagespflege unter Berücksichtigung der von den Kleinmachnower Kindertagespflegepersonen gemachten Verbesserungsvorschläge zeitnah zu überarbeiten und der Gemeindevertretung Kleinmachnow eine veränderte Fassung der Richtlinie in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2019 zur Abstimmung vorzulegen.

 

Zu Punkt 4.1.2 Qualifizierungsmaßnahmen

Fortbildungskurse, die im Zusammenhang mit den Erfordernissen der Kindertagespflege stehen, sind generell förderungswürdig. Über die maximale Zuwendung wird im Einzelfall und vor Beginn der Maßnahme entschieden.

 

Zu 4.1.3 Sachmittel

Finanzielle Zuwendungen werden für den Erwerb von Sachmittel zur qualitativen Verbesserung der Kindertagespflege erteilt. Die Zuwendung wird zum Erwerb eines oder mehrerer Gegenstände, die in das Eigentum der Kindertagespflegepersonen übergehen, gewährt. Die Zuwendung ist auf 1.500 Euro begrenzt. Sofern die zu fördernde Tagespflegeperson umsatzsteuerbefreit ist, wird der Bruttoerwerbspreis erstattet.

 

Darüber hinaus beschließt die Gemeindevertretung, die bislang zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 10.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2020 unverändert in den Haushalt einzustellen.

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Erwerb der Sachmittel. Ein Folgeantrag kann frühestens nach drei Jahren gestellt werden.

 

 

Anlage

Anlage 1 – derzeit gültige Richtlinie aus dem Jahr 2009

Anlage 2 – Entwurf einer neuen Richtlinie

 

 

Ø  Erläuterungen zum Antrag durch Frau Linke.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 154/19 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Templin

 

 

Frau Schwarzkopf zu Protokoll

Soweit ich mich erinnere habe ich gelesen, dass z. B. Fortbildungen in der Waldorfschule nicht anerkannt werden. Es wäre mir sehr wichtig, dass die Fortbildungen in der Waldorfschule für entsprechende Leistungsträger mit anerkannt werden. In der Überarbeitung dieser Beschlussvorlage sollte man darauf achten.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 154/19 beteiligen sich:

Frau Heilmann

Herr Bültermann

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 154/19:

Die DS-Nr. 154/19 wird einstimmig beschlossen.