Sitzung: 04.03.2020 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: INFO 004/20
Es gibt einen Antrag auf Rederecht von Herrn Matthias Heinrich,
Anwohner Am Weinberg 17.
Abstimmung zum Rederecht: einstimmig empfohlen
Herr Matthias Heinrich nimmt sein Rederecht wahr und erläutert seine
Position als betroffener Anwohner.
Frau Gasch, Sachbearbeiterin für Verkehrsplanung/Klima und
Umweltschutz, informiert noch einmal, dass das gesamte Weinbergviertel, nicht
der Schwarze Weg, aber Am Weinberg, Im Tal und Winzerweg, unter Denkmalschutz
stehe, und zwar der gesamte Straßenraum, d. h. das Granitpflaster auf der
Fahrbahn, die Granitborde und die zum Teil befestigten Gehwege im
Seitenbereich. Der Denkmalschutz ist in diesem Fall auch sehr streng, d. h.
eine Asphaltierung der Fahrbahn – auch zum Teil – wird wahrscheinlich nicht
funktionieren, weil explizit dieses Granitpflaster im Denkmalschutz erwähnt
wird. Natürlich werde man im nächsten Schritt auf die Denkmalschutzbehörde
zugehen und das im Einzelnen besprechen.
In Bezug auf die Fahrradstraße wurde schon einmal ein Antrag 2010 auf
Einrichtung einer Fahrradstraße bei der Unteren Verkehrsbehörde gestellt und
der Antrag wurde abgelehnt. Das Führen des Radverkehrs auf der Fahrbahn hat
Auswirkungen auf den Busverkehr dort. Eine Fahrradstraße funktioniert nur, wenn
wir das Pflaster auf der Fahrbahn ersetzen können. Ein Aufbereiten des
Pflasters durch z. B. Schleifen/Fräsen macht dieses so glatt, dass bei Nässe
erhebliche Rutschgefahr besteht und dies im Sinne der Schulwegsicherung nicht
zielführend ist. Das Weinbergviertel ist eine Tempo-30-Zone, in der unter
normalen Umständen auf die Anlage von Radverkehrsanlagen verzichtet wird. Durch
die eingeschränkten Spielräume des Denkmalschutzes in Bezug auf die Fahrbahn wird
daher ein Ausbau des Seitenraumes vorgeschlagen, der später als Angebot von den
Radfahrern genutzt werden kann. Eine Benutzungspflicht durch die Anordnung von
Verkehrszeichen ist aber nicht vorgesehen.
Die Vorschläge des Ing.-Büros werden vorgestellt:
- Aufstellfläche für Radfahrer an der
Ampel Zehlendorfer Damm
- barrierefreie Querungsstellen
(verschiedene Ausführungen)
- einseitiger Ausbau der Seitenbereiche Im
Tal und Winzerweg
- Aufbereitung beschädigter Fahrbahn
- Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 20
(Beschilderung)
- Elternvorfahrt im Sägezahnprofil
- gemeinsamer Geh- und Radweg Schwarzer
Weg
- barrierefreier Ausbau der Haltestellen
- Zweirichtungsradweg Am Weinberg, daneben
Ausbau des Gehweges
Frau Heilmann kritisiert wiederholt die dem Umweltausschuss vorgelegte
einseitig bedruckte Information sowie den schwachen Blaudruck, mit sehr kleiner
Schriftgröße im Dokument, der deshalb sehr schwierig zu lesen sei.
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
·
vernünftige
Radwege
·
Radfahrer,
die auf der falschen Seite (östlich) der Friedensbrücke ankommen, sollen mit
einem Drängelgitter davon abgehalten werden, auf den nordöstlichen Gehweg der
Straße Am Weinberg zu fahren
·
Aufstellfläche
für linksabbiegende Radfahrer an der Ampel Zehlendorfer Damm muss mindestens so
groß sein, dass 30 Schüler mit Rad dort stehen können
·
erste
Ampel nicht nötig (im Norden), nur die zweite Ampel (im Süden) als
Querungshilfe anbieten
·
Sind die
Parkplätze für die Sägezähne (Elternvorfahrten) groß genug?
·
Musikunterricht
dauert 30 min – Eltern werden mit dem Auto vor der Schule warten, dafür zu
wenig Parkplätze
·
90 % des
Personals vom Weinberg kommen mit dem Auto und sind nicht aus der Region TKS
·
Parkverbot
im Bereich Zehlendorfer Damm/Am Weinberg – Bushaltestellenbereich
·
Baumersatzpflanzungen
durchführen
·
prüfen,
Zubringerverkehr zum Weinberg-Gymnasium bei erster Einmündung Im Tal abfangen –
eventuell Wendemöglichkeit schaffen
·
auf
Absetzzonen verzichten, dann könnte der getrennte Geh- und Radweg bis zur
Oderstraße durchgezogen werden
·
Tempo 20
verlängern bis um die Ecke Schwarzer Weg und noch bis hinter die Bushaltestelle
·
sicherer
Fußweg in der Straße Im Tal auf der anderen Seite
·
mehr
Verkehrsraum für Fußgänger
·
Großpflaster
komplett ausbauen und neu einbringen und in einer Form, dass es in zwei
Richtungen befahrbar ist
·
es gibt
den Beschluss DS-Nr. 023/10 – wenn es andere Planungen gibt, müsse dieser
Beschluss aufgehoben werden
·
Weinberg
ist Landschaftsschutzgebiet
·
Bereich
zwischen Im Tal und der Musikschule bis zur Straße Zehlendorfer Damm – hier
grenzt der Wald an – Landschaftsschutzgebiet – man kann den Eingriff minimieren,
indem man die Straße, die dort überbreit ist, etwas reduziert, die Parkplätze
wegnimmt und in dem Bereich den Geh- und Radweg anlegt (kein großer Eingriff in
die Böschung)
·
Denkmalschutz:
Das öffentliche Interesse kann nur mehr Gewicht bekommen als der Denkmalschutz
der Fahrbahn, wenn es keine Alternativen gibt, eine Führung im Seitenraum ist
aber eine solche Alternative.
Pause von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr
Frau Sahlmann zu Protokoll: “Es geht hier um eine ganz wichtige
Situation die wir verbessern wollen. Seit 20 Jahren beschäftigen wir uns in
einigen größeren Abständen immer wieder damit. Was ich gut finde ist, dass es
auf den Weg gebracht wurde und wir darüber diskutieren und dass wir dann
sicherlich eine bessere Lösung haben, als vorher. Was mir besondere
Bauchschmerzen macht, ist der erste Abschnitt in der Straße Am Weinberg vom
Zehlendorfer Damm gesehen. Dort ist vorgesehen, einen 2,50 m breiten Radweg und
einen 2,00 m breiten Gehweg zu bauen. Daneben sind ein kleiner Rand- und ein
Sicherheitsstreifen, so dass ich auf eine Gesamtbreite von über 5,00 m komme.
Und dann ist das, was man hier nicht sieht, nicht dargestellt, nämlich die
Böschung die dann kommt. Das ist ein Berg, wie der Name Weinberg sagt, und der
steigt ziemlich steil an. Man hat einen Einschnitt von ungefähr 2,00 m Tiefe
mal der Böschungsneigung 1 : 1,5 , also kommt man auf 3,00 m Breite die noch
einmal dazu kommt. Ich komme somit auf eine Breite von 8,00 m bis 9,00 m
ungefähr die ich neben der Fahrbahn brauche, um diese beiden Sachen
herzustellen. Und das ist nicht so niedlich wie es hier aussieht, sondern das
ist ein gewaltiger Einschnitt in das vorhandene Gelände und in den Baumbestand.
Und deswegen denke ich, es muss dieser Radweg in zwei Richtungen sicher geführt
werden, wenn wir das mit dem Denkmalschutz nicht hinkriegen. Für mich wäre es
nur die Variante 2, aber den Gehweg haben wir ja schon auf der anderen Seite.
Den muss man hier nicht unbedingt auch noch anordnen. Der ist auch erst neu
hergestellt worden. Sehr gut finde ich die Neuordnung der Situation an der
Einmündung zum Zehlendorfer Damm, dass das mit der Ampel und der Aufstellfläche
verbessert wird. Die auf dem Blatt unten gelegene Ampel wird ausgebaut und die
andere Ampel, so hatte ich das verstanden, die würde es schon gar nicht mehr
geben. Da schließe ich mich der Meinung von Frau Heilmann voll an. Man muss
hier anbieten, dass die Radfahrer zu der unten gelegenen Ampel fahren und eine
große Aufstellfläche machen. Dann werden sie wahrscheinlich nicht mehr an der
Hakeburg rüberfahren, dann werden sie auf der richtigen Seite bleiben. Und wenn
wir diesen Radweg anbieten, dann merken sie, dass es besser läuft als auf dem
Mosaikpflaster des Gehweges. Verbessert wird ja auch in der Planung die
Situation an den Bushaltestellen, so dass dort barrierefreie
Einstiegsmöglichkeiten geschaffen werden. Das finde ich auch sehr gut. Worauf
ich noch einmal hinweisen möchte: Es gibt den Masterplan Fahrrad. Ich habe hier
ein paar Infoblätter verteilt, auch zur Fahrradstraße, weil nicht allen im
Detail klar ist, was das bedeutet und auch nicht jeder alles wissen kann. Aber
der Masterplan Fahrrad schlägt nicht allzu viel vor für dieses Viertel, es
schlägt aber vor Fahrradstraße. Und deswegen bitte ich wirklich nochmal mit dem
Denkmalschutz oder überhaupt sich mit dem Denkmalschutz in Verbindung zu
setzen, auch wenn Herr Schubert meint, dass das wenig Aussichten hat, man muss
den speziellen Fall doch nochmal betrachten. Wir müssen nicht immer nur von den
Autofahrern ausgehen, die die Straße brauchen und eine große Straße, wir müssen
den Blickwinkel der Fußgänger, der Busbenutzenden und der Radfahrer uns
aneignen, um die ganze Situation vielleicht mal anders zu sehen. Dann geht es
ja weiter in dieser Zeichnung in Richtung Schule, das ist soweit okay. Aber
dann beginnt ein kombinierter Geh- und Radweg und das ist für den schwächeren
Verkehrsteilnehmer immer eine ganz schlechte Lösung. Es entspricht auch nicht
den Richtlinien der Empfehlung für Radverkehrsanlagen und der Empfehlung für
den Ausbau von Stadtstraßen. Dort steht eindeutig, dass es Ausschlusskriterien
gibt für gemeinsame Geh- und Radwege und eine Ausschließung ist die starke
Nutzung durch schutzbedürftige Fußgänger. Schutzbedürftige Fußgänger sind Alte
mit Rollatoren und auch Kinder. Und wir haben hier eine überwiegende Zahl von
Kindern. Man sollte den Gehweg auf der einen Seite, der ja schon vorhanden ist,
nutzen und diesen Weg als Gehweg ausbauen, aber nur als Gehweg. Wer den nicht
benutzten will, der muss auf dem Pflaster fahren, was aber in dem Bereich nicht
so ganz schlecht ist. Wir haben das heute Morgen gesehen. Dann muss ich noch
einmal erwähnen, dass nach den Regeln in allen Tempo-30-Zonen-Gebieten kein
Radweg anzulegen ist. Nun haben wir hier den speziellen Fall, da versteh ich
auch Frau Gasch, dass sie sagt, auf diesem Pflaster kann man es der Mehrheit
nicht zumuten. Aber das sollte man auch immer im Hinterkopf haben, wir machen
hier Radwege, wir bauen sie aus mit einem großen Aufwand in einem Gebiet, wo
eigentlich keine Radwege angeordnet werden müssen bzw. dürfen. Das müsse man
mit der Verkehrsbehörde rechtzeitig abstimmen. Die Sägezahnplätze sind
überflüssig und werden an dieser Stelle auch nicht gebraucht. Genauso halte ich
von Aufpflasterungen nichts, die jetzt noch an dieser einen Einmündung Im Tal
vorgesehen sind. Aufpflasterungen sind für Fahrradfahrer nicht gut. Das wäre
jetzt auch alles, was ich zu sagen habe, danke.“
Herr Gerloff, Herr Martens haben die Sitzung verlassen.
An der Diskussion beteiligten
sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus,
Frau Heilmann, Herr Dr. Osthaus, Herr Schubert, Frau Sahlmann, Herr Weis