Beschluss: zur Kenntnis genommen

Es gibt einen Antrag auf Rederecht von Herrn Matthias Heinrich, Anwohner Am Weinberg 17.

Abstimmung zum Rederecht: einstimmig empfohlen

Herr Matthias Heinrich nimmt sein Rederecht wahr und erläutert seine Position als betroffener Anwohner.

 

Frau Gasch, Sachbearbeiterin für Verkehrsplanung/Klima und Umweltschutz, informiert noch einmal, dass das gesamte Weinbergviertel, nicht der Schwarze Weg, aber Am Weinberg, Im Tal und Winzerweg, unter Denkmalschutz stehe, und zwar der gesamte Straßenraum, d. h. das Granitpflaster auf der Fahrbahn, die Granitborde und die zum Teil befestigten Gehwege im Seitenbereich. Der Denkmalschutz ist in diesem Fall auch sehr streng, d. h. eine Asphaltierung der Fahrbahn – auch zum Teil – wird wahrscheinlich nicht funktionieren, weil explizit dieses Granitpflaster im Denkmalschutz erwähnt wird. Natürlich werde man im nächsten Schritt auf die Denkmalschutzbehörde zugehen und das im Einzelnen besprechen.

 

In Bezug auf die Fahrradstraße wurde schon einmal ein Antrag 2010 auf Einrichtung einer Fahrradstraße bei der Unteren Verkehrsbehörde gestellt und der Antrag wurde abgelehnt. Das Führen des Radverkehrs auf der Fahrbahn hat Auswirkungen auf den Busverkehr dort. Eine Fahrradstraße funktioniert nur, wenn wir das Pflaster auf der Fahrbahn ersetzen können. Ein Aufbereiten des Pflasters durch z. B. Schleifen/Fräsen macht dieses so glatt, dass bei Nässe erhebliche Rutschgefahr besteht und dies im Sinne der Schulwegsicherung nicht zielführend ist. Das Weinbergviertel ist eine Tempo-30-Zone, in der unter normalen Umständen auf die Anlage von Radverkehrsanlagen verzichtet wird. Durch die eingeschränkten Spielräume des Denkmalschutzes in Bezug auf die Fahrbahn wird daher ein Ausbau des Seitenraumes vorgeschlagen, der später als Angebot von den Radfahrern genutzt werden kann. Eine Benutzungspflicht durch die Anordnung von Verkehrszeichen ist aber nicht vorgesehen.

 

Die Vorschläge des Ing.-Büros werden vorgestellt:

 

  • Aufstellfläche für Radfahrer an der Ampel Zehlendorfer Damm
  • barrierefreie Querungsstellen (verschiedene Ausführungen)
  • einseitiger Ausbau der Seitenbereiche Im Tal und Winzerweg
  • Aufbereitung beschädigter Fahrbahn
  • Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 20 (Beschilderung)
  • Elternvorfahrt im Sägezahnprofil
  • gemeinsamer Geh- und Radweg Schwarzer Weg
  • barrierefreier Ausbau der Haltestellen
  • Zweirichtungsradweg Am Weinberg, daneben Ausbau des Gehweges

 

Frau Heilmann kritisiert wiederholt die dem Umweltausschuss vorgelegte einseitig bedruckte Information sowie den schwachen Blaudruck, mit sehr kleiner Schriftgröße im Dokument, der deshalb sehr schwierig zu lesen sei.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

·         vernünftige Radwege

·         Radfahrer, die auf der falschen Seite (östlich) der Friedensbrücke ankommen, sollen mit einem Drängelgitter davon abgehalten werden, auf den nordöstlichen Gehweg der Straße Am Weinberg zu fahren

·         Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer an der Ampel Zehlendorfer Damm muss mindestens so groß sein, dass 30 Schüler mit Rad dort stehen können

·         erste Ampel nicht nötig (im Norden), nur die zweite Ampel (im Süden) als Querungshilfe anbieten

·         Sind die Parkplätze für die Sägezähne (Elternvorfahrten) groß genug?

·         Musikunterricht dauert 30 min – Eltern werden mit dem Auto vor der Schule warten, dafür zu wenig Parkplätze

·         90 % des Personals vom Weinberg kommen mit dem Auto und sind nicht aus der Region TKS

·         Parkverbot im Bereich Zehlendorfer Damm/Am Weinberg – Bushaltestellenbereich

·         Baumersatzpflanzungen durchführen

·         prüfen, Zubringerverkehr zum Weinberg-Gymnasium bei erster Einmündung Im Tal abfangen – eventuell Wendemöglichkeit schaffen

·         auf Absetzzonen verzichten, dann könnte der getrennte Geh- und Radweg bis zur Oderstraße durchgezogen werden

·         Tempo 20 verlängern bis um die Ecke Schwarzer Weg und noch bis hinter die Bushaltestelle

·         sicherer Fußweg in der Straße Im Tal auf der anderen Seite

·         mehr Verkehrsraum für Fußgänger

·         Großpflaster komplett ausbauen und neu einbringen und in einer Form, dass es in zwei Richtungen befahrbar ist

·         es gibt den Beschluss DS-Nr. 023/10 – wenn es andere Planungen gibt, müsse dieser Beschluss aufgehoben werden

·         Weinberg ist Landschaftsschutzgebiet

·         Bereich zwischen Im Tal und der Musikschule bis zur Straße Zehlendorfer Damm – hier grenzt der Wald an – Landschaftsschutzgebiet – man kann den Eingriff minimieren, indem man die Straße, die dort überbreit ist, etwas reduziert, die Parkplätze wegnimmt und in dem Bereich den Geh- und Radweg anlegt (kein großer Eingriff in die Böschung)

·         Denkmalschutz: Das öffentliche Interesse kann nur mehr Gewicht bekommen als der Denkmalschutz der Fahrbahn, wenn es keine Alternativen gibt, eine Führung im Seitenraum ist aber eine solche Alternative.

 

Pause von 20.00 Uhr bis 20.10 Uhr

 

Frau Sahlmann zu Protokoll: “Es geht hier um eine ganz wichtige Situation die wir verbessern wollen. Seit 20 Jahren beschäftigen wir uns in einigen größeren Abständen immer wieder damit. Was ich gut finde ist, dass es auf den Weg gebracht wurde und wir darüber diskutieren und dass wir dann sicherlich eine bessere Lösung haben, als vorher. Was mir besondere Bauchschmerzen macht, ist der erste Abschnitt in der Straße Am Weinberg vom Zehlendorfer Damm gesehen. Dort ist vorgesehen, einen 2,50 m breiten Radweg und einen 2,00 m breiten Gehweg zu bauen. Daneben sind ein kleiner Rand- und ein Sicherheitsstreifen, so dass ich auf eine Gesamtbreite von über 5,00 m komme. Und dann ist das, was man hier nicht sieht, nicht dargestellt, nämlich die Böschung die dann kommt. Das ist ein Berg, wie der Name Weinberg sagt, und der steigt ziemlich steil an. Man hat einen Einschnitt von ungefähr 2,00 m Tiefe mal der Böschungsneigung 1 : 1,5 , also kommt man auf 3,00 m Breite die noch einmal dazu kommt. Ich komme somit auf eine Breite von 8,00 m bis 9,00 m ungefähr die ich neben der Fahrbahn brauche, um diese beiden Sachen herzustellen. Und das ist nicht so niedlich wie es hier aussieht, sondern das ist ein gewaltiger Einschnitt in das vorhandene Gelände und in den Baumbestand. Und deswegen denke ich, es muss dieser Radweg in zwei Richtungen sicher geführt werden, wenn wir das mit dem Denkmalschutz nicht hinkriegen. Für mich wäre es nur die Variante 2, aber den Gehweg haben wir ja schon auf der anderen Seite. Den muss man hier nicht unbedingt auch noch anordnen. Der ist auch erst neu hergestellt worden. Sehr gut finde ich die Neuordnung der Situation an der Einmündung zum Zehlendorfer Damm, dass das mit der Ampel und der Aufstellfläche verbessert wird. Die auf dem Blatt unten gelegene Ampel wird ausgebaut und die andere Ampel, so hatte ich das verstanden, die würde es schon gar nicht mehr geben. Da schließe ich mich der Meinung von Frau Heilmann voll an. Man muss hier anbieten, dass die Radfahrer zu der unten gelegenen Ampel fahren und eine große Aufstellfläche machen. Dann werden sie wahrscheinlich nicht mehr an der Hakeburg rüberfahren, dann werden sie auf der richtigen Seite bleiben. Und wenn wir diesen Radweg anbieten, dann merken sie, dass es besser läuft als auf dem Mosaikpflaster des Gehweges. Verbessert wird ja auch in der Planung die Situation an den Bushaltestellen, so dass dort barrierefreie Einstiegsmöglichkeiten geschaffen werden. Das finde ich auch sehr gut. Worauf ich noch einmal hinweisen möchte: Es gibt den Masterplan Fahrrad. Ich habe hier ein paar Infoblätter verteilt, auch zur Fahrradstraße, weil nicht allen im Detail klar ist, was das bedeutet und auch nicht jeder alles wissen kann. Aber der Masterplan Fahrrad schlägt nicht allzu viel vor für dieses Viertel, es schlägt aber vor Fahrradstraße. Und deswegen bitte ich wirklich nochmal mit dem Denkmalschutz oder überhaupt sich mit dem Denkmalschutz in Verbindung zu setzen, auch wenn Herr Schubert meint, dass das wenig Aussichten hat, man muss den speziellen Fall doch nochmal betrachten. Wir müssen nicht immer nur von den Autofahrern ausgehen, die die Straße brauchen und eine große Straße, wir müssen den Blickwinkel der Fußgänger, der Busbenutzenden und der Radfahrer uns aneignen, um die ganze Situation vielleicht mal anders zu sehen. Dann geht es ja weiter in dieser Zeichnung in Richtung Schule, das ist soweit okay. Aber dann beginnt ein kombinierter Geh- und Radweg und das ist für den schwächeren Verkehrsteilnehmer immer eine ganz schlechte Lösung. Es entspricht auch nicht den Richtlinien der Empfehlung für Radverkehrsanlagen und der Empfehlung für den Ausbau von Stadtstraßen. Dort steht eindeutig, dass es Ausschlusskriterien gibt für gemeinsame Geh- und Radwege und eine Ausschließung ist die starke Nutzung durch schutzbedürftige Fußgänger. Schutzbedürftige Fußgänger sind Alte mit Rollatoren und auch Kinder. Und wir haben hier eine überwiegende Zahl von Kindern. Man sollte den Gehweg auf der einen Seite, der ja schon vorhanden ist, nutzen und diesen Weg als Gehweg ausbauen, aber nur als Gehweg. Wer den nicht benutzten will, der muss auf dem Pflaster fahren, was aber in dem Bereich nicht so ganz schlecht ist. Wir haben das heute Morgen gesehen. Dann muss ich noch einmal erwähnen, dass nach den Regeln in allen Tempo-30-Zonen-Gebieten kein Radweg anzulegen ist. Nun haben wir hier den speziellen Fall, da versteh ich auch Frau Gasch, dass sie sagt, auf diesem Pflaster kann man es der Mehrheit nicht zumuten. Aber das sollte man auch immer im Hinterkopf haben, wir machen hier Radwege, wir bauen sie aus mit einem großen Aufwand in einem Gebiet, wo eigentlich keine Radwege angeordnet werden müssen bzw. dürfen. Das müsse man mit der Verkehrsbehörde rechtzeitig abstimmen. Die Sägezahnplätze sind überflüssig und werden an dieser Stelle auch nicht gebraucht. Genauso halte ich von Aufpflasterungen nichts, die jetzt noch an dieser einen Einmündung Im Tal vorgesehen sind. Aufpflasterungen sind für Fahrradfahrer nicht gut. Das wäre jetzt auch alles, was ich zu sagen habe, danke.“

 

Herr Gerloff, Herr Martens haben die Sitzung verlassen.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus, Frau Heilmann, Herr Dr. Osthaus, Herr Schubert, Frau Sahlmann, Herr Weis