Herr Bültermann: Es geht um Aufträge zu Fahrbahnsanierungen im Gemeindebiet. Die Fahrbahnschäden im Steinweg sind offensichtlich, werden diese Schäden beseitigt und wann ist damit zu rechnen?

Herr Ernsting: Die Arbeitsanweisung an den Bauhof für die Schlaglöcher in der Straße Steinweg ist erfolgt, die nötigen Materialen sind bestellt und die Reparatur soll diese Woche erfolgen.

 

Herr Krüger: Wird die Baustellenüberfahrt in die Grünfläche am Düppelteich noch benötigt?

Herr Ernsting: Ja, sie wird noch benötigt für die bevorstehende Neugestaltung der Grünfläche und danach zurückgebaut.

 

Herr Prof. Sommer: Wer ist Eigentümer des Brunnens auf dem Rathausmarkt? Was ist mit der Wasseraufbereitung/Behandlung mit Chemikalien? Warum sollen keine Kinder darin spielen?

Herr Ernsting: Der Brunnen ist im Eigentum der Gemeinde und wird von ihr betrieben. Es gibt eine Wasseraufbereitung und dabei werden im notwendigen und zulässigen Umfang auch Chemikalien eingesetzt, schon aus hygienischen Gründen. Der Brunnen ist gestalterisches Element und dient im Nebeneffekt der Luftbefeuchtung, eine Badestelle ist er nicht.

 

Frau Masche: Häckelstraße/Ecke Geschwister-Scholl-Straße, hier wurde der Straßeneinlauf erneuert. Kurze Zeit später kam offenbar der Gedanke, an genau dieser Stelle auch die Gehwege abzusenken. Hätte man das nicht gemeinsam machen können?

Herr Ernsting: Ich werde das prüfen und im nächsten Ausschuss beantworten.

 

Frau Dr. Fischbach: Wird es bei den Gehwegüberfahrten in der Sommerfeld-Siedlung zwischen der eigenen Hoffläche und dem Gehweg einen Sandstreifen geben oder wird bis an die private Hof-/Stellplatzfläche heran gepflastert?

Herr Ernsting: Es wird bis an die befestigte Auffahrt auf dem Grundstück heran gepflastert, mit dem erwähnten Kleinsteinpflaster. Für diese Anschlussarbeiten werden allerdings ungeachtet der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die jeweiligen Eigentümer die Kosten tragen müssen.

 

Herr Bültermann: An der Stammbahn und Straßenbegleitgrün, wer trägt die Kosten für diese Zufahrten zu den Grundstücken dahinter?

Herr Ernsting: Auch für diese Anschlussarbeiten werden ungeachtet der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die jeweiligen Eigentümer die Kosten tragen müssen. Die Verwaltung wird dazu aber Kontakt mit den Eigentümern aufnehmen.