Sitzung: 17.08.2020 Bauausschuss
Herr Bültermann: Es geht um Aufträge zu Fahrbahnsanierungen
im Gemeindebiet. Die Fahrbahnschäden im Steinweg sind offensichtlich, werden
diese Schäden beseitigt und wann ist damit zu rechnen?
Herr Ernsting: Die Arbeitsanweisung an den Bauhof für die
Schlaglöcher in der Straße Steinweg ist erfolgt, die nötigen Materialen sind bestellt
und die Reparatur soll diese Woche erfolgen.
Herr Krüger: Wird die Baustellenüberfahrt in die
Grünfläche am Düppelteich noch benötigt?
Herr Ernsting: Ja, sie wird noch benötigt für die
bevorstehende Neugestaltung der Grünfläche und danach zurückgebaut.
Herr Prof.
Sommer: Wer ist Eigentümer
des Brunnens auf dem Rathausmarkt? Was ist mit der
Wasseraufbereitung/Behandlung mit Chemikalien? Warum sollen keine Kinder darin
spielen?
Herr Ernsting: Der Brunnen ist im Eigentum der Gemeinde und
wird von ihr betrieben. Es gibt eine Wasseraufbereitung und dabei werden im
notwendigen und zulässigen Umfang auch Chemikalien eingesetzt, schon aus
hygienischen Gründen. Der Brunnen ist gestalterisches Element und dient im
Nebeneffekt der Luftbefeuchtung, eine Badestelle ist er nicht.
Frau Masche: Häckelstraße/Ecke Geschwister-Scholl-Straße,
hier wurde der Straßeneinlauf erneuert. Kurze Zeit später kam offenbar der
Gedanke, an genau dieser Stelle auch die Gehwege abzusenken. Hätte man das
nicht gemeinsam machen können?
Herr Ernsting: Ich werde das prüfen und im nächsten Ausschuss beantworten.
Frau Dr.
Fischbach: Wird es bei den
Gehwegüberfahrten in der Sommerfeld-Siedlung zwischen der eigenen Hoffläche und
dem Gehweg einen Sandstreifen geben oder wird bis an die private
Hof-/Stellplatzfläche heran gepflastert?
Herr Ernsting: Es wird bis an die befestigte Auffahrt auf
dem Grundstück heran gepflastert, mit dem erwähnten Kleinsteinpflaster. Für
diese Anschlussarbeiten werden allerdings ungeachtet der Abschaffung der
Straßenausbaubeiträge die jeweiligen Eigentümer die Kosten tragen müssen.
Herr Bültermann: An der Stammbahn und Straßenbegleitgrün, wer
trägt die Kosten für diese Zufahrten zu den Grundstücken dahinter?
Herr Ernsting: Auch für diese Anschlussarbeiten werden
ungeachtet der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die jeweiligen Eigentümer
die Kosten tragen müssen. Die Verwaltung wird dazu aber Kontakt mit den
Eigentümern aufnehmen.