Herr Schubert informiert über einen Teilerfolg der BI „Kleinmachnow gegen Flugrouten“: hat uFür eine Kleinmachnowerin Bürgerin wurde in Sachen Planfeststellungsbeschluss BER, im sogenannten Flugroutenbetrug beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR ) eine Individualbeschwerde eingelegt. Diese wurde jetzt der Bundesrepublik Deutschland zugestellt und damit . Das bedeutet sie wurde angenommen und nicht verworfen. Die Bundesrepublik muss nun Stellung nehmen.