Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4

Beschlussvorschlag:

1. Für das in Anlage 3 dargestellte Vorhaben Errichtung eines Carports außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche auf dem Grundstück Friedrich-Kayssler-Straße 1 wird folgende Abweichung von Festsetzungen des Bebauungsplanes mit Maßgabe zugelassen:

­     Errichtung eines Carports außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche, d. h. außerhalb des so genannten Baufensters

Maßgabe: Der Carport hat einen Mindestabstand von 4,5 m zur Straßenbegrenzungslinie einzuhalten.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den/die Antragsteller über diesen Beschluss des Hauptausschusses der Gemeinde Kleinmachnow schriftlich zu informieren.

 


Aufgrund des § 22 der Gemeindeordnung nimmt Frau Eiternick an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


         Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 013/11/1 wird mehrheitlich zugestimmt.,