Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Auf Grund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 [Nr. 12], S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Bebauungsplan-Gebiet

KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Landschaftspark Unteres Bäketal)

beschlossen.

Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht ist ortsüblich bekanntzumachen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


-           Herr Dr. Klocksin nimmt an der Sitzung teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.

 

 

An der Diskussion zur DS-Nr. 023/11 beteiligen sich:

- Frau Sahlmann


         Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 023/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 24. 03. 2011 zu setzen.