Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Herr Ernsting

führt ein und verweist auf bisherige Informationen der Verwaltung in dieser Sache in vorhergehenden Fachausschuss-Sitzungen, zuletzt mit Info-Nr. 02/2020 vom 02.03.2020.

Bei den auf 20 Jahre angelegten Konzessionsverträgen mit den Betreibern des Strom- und des Gasnetzes hat die Gemeinde bis Ende Juni 2020 ein Sonderkündigungsrecht zum Sommer 2022. Mit dieser Beschlussvorlage möchten wir eine Entscheidung darüber herbeiführen, ob wir das Sonderkündigungsrecht ausüben sollen oder die Vertragsbeziehungen mit E.DIS und EMB bis Ende 2032 fortsetzen sollen. 2032 wird der Vertrag auf jeden Fall enden.

Aus unserer Sicht lassen sich bei einer Kündigung und anschließend erforderlicher Neuausschreibung keine nennenswert vorteilhaften Effekte für die Gemeinde erzielen. Schon jetzt erhält die Gemeinde die nach dem Energiewirtschaftsgesetz höchstmögliche Abgabe für die beiden Konzessionen.  Die Netzbetreiber entrichtend anteilig Gewerbesteuer auch in Kleinmachnow. Bei von der Gemeinde benötigten Verlegungen von Trafostandorten oder Leitungen tragen die Betreiber abweichend von den vertraglich fixierten Regelungen die Kosten nicht nur anteilig, sondern vollständig.

Die beiden Netzbetreiber haben angeboten, dass über verschiedene Punkte gesprochen und der bestehende Vertrag mittels Ergänzung auch angepasst werden kann. Aus unserer Sicht könnte dann auf eine für die Gemeinde außerordentlich aufwändige Neuausschreibung verzichtet werden.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Scheib, Frau Sahlmann, Herr Prof. Sommer, Herr Schubert, Frau Gebhardt-Feiler, Herr Priebe, Herr Bültermann, Frau Masche

 

Diskussionspunkte:

-        Die Behandlung dieses Themas „auf den letzten Drücker“ ist schade. Die Gesamtlaufzeit bis 2032 ist sehr lang, könnte man sie nicht nach sechs Jahren enden lassen?

-        Die Fraktion B90/Die Grünen wird einen Antrag stellen, nach dem die Verlängerung der Konzessionsverträge abgelehnt und die Kündigung gefordert wird. Der Weg soll freigemacht werden für eine neue Ausschreibung. Der Antrag liegt hier nicht vor, deshalb kann erst im UVO-Ausschuss und im Finanzausschuss darüber gesprochen werden.

-        Es geht nicht nur um den Preis, den wir hinterher gezahlt bekommen, sondern auch um die Rahmenbedingungen, die für ein verändertes Wollen der Gemeinde und damit für eine Neuausschreibung relevant sind. Hier sollte man sich die Hilfe Dritter einholen und eine Machbarkeitsstudie oder einen Masterplan auch mit den Nachbargemeinden entwickeln. Wir müssen wissen, was wir eigentlich wollen, bevor wir neu ausschreiben.

-        Diese Diskussion haben wir vor 10 Jahren schon einmal geführt. Sinn macht eine Neuorientierung nur, wenn wir Stadtwerke gemeinsam mit Teltow und Stahnsdorf gründen. Die Gründung von Stadtwerken setzt voraus, dass man ein Kraftwerk hat. Das hat nur Teltow, aber Teltow hat zurzeit kein Interesse an der Stadtwerke-Gründung. So ein Projekt muss langfristig angegangen werden. Deshalb ist es besser, jetzt um 10 Jahre zu verlängern.

-        Könnte man mit den Vertragspartnern nicht schon jetzt die Zusammenarbeit im Umweltschutz anpassen und über den wünschenswerten Energiemix sprechen?

-        Wir reden über Wegenutzungsrechte, es geht nicht um den Energiemix. Einfach ausgedrückt: Wir vermieten die Straßen und bestimmen nicht, welche Fahrzeuge darauf fahren dürfen. Was ist das Risiko, wenn wir jetzt kündigen? Stehen wir im schlimmsten Fall ohne Betreiber da?

-        Es sollte mit den Betreibern schriftlich fixiert werden, dass wir in Zukunft keine Kosten bei Leitungsveränderungen mehr tragen müssen.

 

Herr Ernsting

sagt zu, dass die gestellten Fragen spätestens in der Sitzung der Gemeindevertretung am 04.06.2020 gebündelt beantwortet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

5 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit empfohlen