Sitzung: 07.03.2011 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: DS-Nr. 043/11
- Herr Dr. Klocksin nimmt an der
Sitzung wieder teil – 11 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.
Beschlussvorschlag:
Der Verkauf des Grundstücks Kiefernweg 30, Flur
11 Flurstück 233, an den Nutzer bei gleichzeitiger Aufhebung des
Grundstücksüberlassungsvertrages vom 26.03.1972, wird genehmigt.
Der Anspruch des Nutzers im Sinne § 9 Abs. 1 Nr.
4 SachenRBerG wird anerkannt.
Entsprechend § 19 SachenRBerG wird als Basisjahr
für die Bodenwertberechnung das Jahr 2010 zu Grunde gelegt. Etwaige
Nachzahlungsverpflichtungen, die sich aus § 71 SachenRBerG ergeben, sind in den
Vertrag aufzunehmen.
Die Im Jahre 1972 geleistete Zahlung lt.
Überlassungsvertrag in Höhe von 18.600 M wird gemäß § 74 Abs. 2 SachenRBerG auf
den Kaufpreis angerechnet.
Der Kaufpreis beträgt 108.577,88 €.
Der Verkauf erfolgt lastenfrei in Abteilung II
und II des Grundbuches.
Nach § 60 Abs. 2 SachenRBerG sind die Kosten des
Verfahrens zu teilen. Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer allein.
Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des
Grundstückskaufvertrages beauftragt.
An der Aussprache zur
DS-Nr. 043/11 beteiligen sich:
-
Frau Dr. Kimpfel
→ Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 043/11 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 24. 03. 2011 zu setzen.