Sitzung: 07.03.2011 Hauptausschuss
Beschluss: stimmengleichheit abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: DS-Nr. 032/11
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeinde Kleinmachnow erwirbt das Kulturhaus Kammerspiele, Karl-Marx-Straße 18,
Flur 9, Flurstücke 123 und 124, zu einem Preis von 392.000 € (Verkehrswert)
zuzüglich ca. 39.200 € (10 %) Nebenkosten. Der Erwerb kann erst zu dem
Zeitpunkt erfolgen, an dem die haushalterische Ermächtigung der
Gemeindevertretung in Form eines beschlossenen Nachtragshaushaltes vorliegt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, für den Erwerb einen Kredit aufzunehmen,
sofern erforderlich.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Kulturhauses Kammerspiele
einen Vorvertrag zum Erwerb abzuschließen mit dem ausdrücklichen Vermerk auf
den unter Punkt 1 genannten Gremienvorbehalt sowie Regelungen zur
Aufrechterhaltung des Betriebes bis zur Übernahme durch die Gemeinde Kleinmachnow
zu vereinbaren.
3.
Die
Gemeinde Kleinmachnow sichert sich das Vorkaufsrecht für das Grundstück
Karl-Marx-Straße 18a, Flur 9, Flurstück 122, durch Eintragung in das Grundbuch.
Die Kosten für die Eintragung trägt die Gemeinde Kleinmachnow.
4.
Zur
Sicherung des Weiterbetriebes der Kammerspiele nach Erwerb durch die Gemeinde
werden die zur Erfüllung der Brandschutzauflagen notwendigen baulichen
Maßnahmen realisiert und weitere erforderliche Instandhaltungen durchgeführt.
Die erforderlichen finanziellen Mittel i.H.v. ca. 150.000 € sind im Rahmen
eines Nachtragshaushaltes 2011 zu veranschlagen.
5.
Die
Gemeinde Kleinmachnow betreibt das Kulturhaus Kammerspiele bis maximal zum
31.12.2012 als „einfachen Kulturbetrieb“ mit minimalem Aufwand. Die Kosten für
diesen Betrieb betragen ca. 170.000 €/Jahr und sind mit anteilig 100.000 € für
2011 in einen Nachtragshaushalt und 170.000 € für 2012 in den Haushalt
einzustellen.
6.
Bis
zum 31.12.2012 erfolgt die Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes des
Kulturhauses Kammerspiele. Angestrebt wird ein vorwiegend durch
bürgerschaftliches Engagement/Initiativen getragener Betrieb, der weitestgehend
ohne finanzielle Aufwendungen durch die Gemeinde Kleinmachnow erfolgt. Diese
Klärung des dauerhaften Weiterbetriebes erfolgt in enger Zusammenarbeit
zwischen Gemeindevertretung und Bürgermeister sowie unter umfassender
Einbindung der Kleinmachnower Bevölkerung. Ein öffentliches
Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele ist
einzuleiten. Die dafür geschätzten Kosten betragen ca. 50.000 € sind im Rahmen
eines Nachtragshaushaltes 2011 zu veranschlagen.
7.
Sollte
bis zum 31.12.2012 kein tragfähiges Betreibermodell gefunden werden, kann das
Kulturhaus Kammerspiele einer anderweitigen Nutzung zugeführt werden.
8.
Zum
Zwecke der Refinanzierung des Grunderwerbs wird der Bürgermeister beauftragt,
das Grundstück Meiereifeld 33, Kleinmachnow, Flur 12, Flurstück 495, zu
veräußern.
Anlage:
Flurkartenauszug
An der Aussprache zur
DS-Nr. 032/11 beteiligen sich:
-
Herr Warnick
-
Frau Krause-Hinrichs
-
Frau Sahlmann
-
Frau Eiternick
-
Herr Templin
-
Herr Musiol
Erklärung von Frau
Krause-Hinrichs:
„Ich werde mich zu dieser Beschlussvorlage
enthalten. Das hat nichts mit dem Beschlussvorschlag zu tun, sondern mit der
Begründung, die dazu gehört. Insbesondere unter 3. ist aufgeführt, dass künftig
andere kulturelle Aktivitäten nicht mehr möglich sein sollen. Auch wenn die
Begründung nicht zum Beschlussvorschlag gehört, lässt sie eine Interpretation
für den Beschluss zu und das kann ich nicht mit tragen.“
Änderungsantrag
von Herrn Musiol:
1. Im Beschlussvorschlag unter 6. den 2. Satz
komplett zu streichen sowie den Bezug dazu in der Begründung
→ Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
2. Im Beschlussvorschlag den Punkt 7 komplett zu streichen
sowie den Bezug dazu in der Begründung.
→ Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Herr Dr.
Klocksin zu Protokoll:
Er bittet
um Beantwortung folgender Antworten zur Gemeindevertretersitzung am 24. 03.
2011:
1. Nach
welchem Konzept soll eine Ausschreibung/Interessenbekundungsverfahren ausgelöst
werden?
2. Wie soll der zu
erwartende jährliche Zuschuss aus dem Gemeindehaushalt gegenfinanziert werden?
3. Was
passiert im worst case. Wenn die Gemeinde die Kammerspiele erwirbt und es nicht
zu einem Betrieb kommt.
Änderungsantrag
von Herrn Dr. Klocksin:
1. Streichung der gesamten Begründung, sie ist
missinterpretierbar oder missverständlich bzw. löst diese Begründung
Unsicherheiten aus.
2. Streichung der Punkte 5., 6., 7. und 8. im
Beschlussvorschlag.
→ Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.
► Herr Burkardt erklärt, dass er über den
1. Punkt des Änderungsantrages von Herrn Dr. Klocksin nicht abstimmen lässt, da
die Begründung Sache des Einreichers ist, was er zur Begründung seines Antrages
schreibt. In der Sache kann gestrichen werden, aber auf keinen Fall in der
Begründung.
Geschäftsordnungsantrag
von Frau Dr. Kimpfel
auf Abschluss der Rednerliste.
→ Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
→ Der Gemeindevertretung wird mit 4 Ja-Stimmen, 4-Nein-Stimmen und 3 Stimmenenthaltungen keine Empfehlung für die Behandlung am 24. 03. 2011 ausgesprochen.