Sitzung: 04.06.2020 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 126/19
1.
Die
Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB –
den Bebauungsplan KLM-BP-025-3
„Empfangs- und Pförtnergebäude
BBIS“ (vgl. Anlagen 2 und 3)
als Satzung.
2.
Die
Begründung (vgl. Anlage 4) wird gebilligt.
3.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an
welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf
Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann,
ortsüblich bekannt zu machen.
·
Abgrenzung
Geltungsbereich KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
Bebauungsplan
KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“, bestehend aus:
·
Bebauungsplan,
verkleinert (Maßstab im Original: 1:1.000/Nebenzeichnungen 1:500)
·
Teil
B – Auszug Textliche Festsetzungen
·
Begründung
An der Aussprache zur DS-Nr. 126/19 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 126/19:
Die DS-Nr. 126/19 wird mehrheitlich beschlossen.