Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1)      Für das Gebiet zwischen Karl-Marx-Straße, Uhlenhorst und Ernst-Thälmann-Straße sowie für Teilflächen der Ernst-Thälmann-Straße und der Straße Uhlenhorst soll ein Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-053 „Mischgebiet östlich OdF-Platz“ aufgestellt werden. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 dargestellt.

2)      Mit dem Bebauungsplan wird unter anderem angestrebt, die unterschiedlichen Teilgebiete innerhalb des Geltungsbereiches durch die Festsetzung von überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenstern) städtebaulich zu ordnen. Die im Gebiet vorhandenen Geschossflächen für den Einzelhandel sollen in Weiterentwicklung der erstmals im Zentrenkonzept 2001 angelegten Zielstellungen für die Einzelhandelsstruktur planungsrechtlich gesichert werden. Durch weitere Regelungen beispielweise zur Gestaltung baulicher Anlagen soll eine dem Orts- und Landschaftsbild angemessene Entwicklung im Gebiet ermöglicht werden.

3)      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

- Herr Templin verlässt die Sitzung – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

→ Das Wort „Misch“ ist im Beschlussvorschlag zu streichen. Den Bebauungsplan „Gebiet östlich

    OdF-Platz“ zu nennen ist eine Variante. Das Wort „Mischgebiet“ irritiert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr.  046/20 beteiligen sich:

- Herr Gutheins

- Frau Sahlmann


Der Gemeindevertretung wird unter Beachtung der redaktionellen Änderung einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 044/20 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 04.06.2020 zu setzen.