Herr Hess, E.DIS Netz GmbH, stellt u. a. ausführlich das Unternehmen vor. Dabei betont er, dass 33 % der Gesellschaft in kommunaler Hand sind. Bei der Gewerbesteuer geht jeder Hausanschluss, jede Trafostation und jedes Umspannwerk auf der Gemarkung Kleinmachnow in die Zerlegung der Gewerbesteuer mit ein.

Er erklärt, dass es sich hier um Konzessionsverträge, so genannte Wegenutzungsverträge) handelt. Die Gemeinde gewährt das Wegenutzungsrecht, in dem Fall der E.DIS als Stromlieferer. Dafür gibt es eine festgeschriebene Konzessionsabgabe. Da bekommt die Gemeinde Kleinmachnow den Höchstsatz. Es geht jetzt hier um die Zurverfügungstellung der Infrastruktur.

 

 

Herr Maqua, Sachverständiger der Fa. Enwima, stellt anhand einer Präsentation die heute auf der Tagesordnung stehende Angelegenheit dar. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

 

Herr Dr. Horn, Geschäftsführer EMB, signalisiert ebenfalls Bereitschaft zur Nachverhandlung des Konzessionsvertrages. Er weist auf einige Unterschiede zum Strom hin. Weiterhin weist er darauf hin, dass sich auf dem Rathausmarkt in Kleinmachnow ein Büro der EMB befindet, welches dauerhaft besetzt ist, auch in Stahnsdorf ist ein neuer größerer Stützpunkt gebaut worden. Er signalisiert ebenfalls jederzeit zu gegebener Zeit Kooperations- und Gesprächsbereitschaft für zukunftsorientierte synchronisierte Modelle mit den Nachbarkommunen.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 045/20 beteiligen sich:

- Frau Dr. Bastians-Osthaus

- Frau Scheib

- Herr Templin

- Herr Grubert

- Herr Bültermann

- Herr Warnick

- Herr Gutheins

- Herr Hahn

 

 

Festzuhalten ist:

Ausgangspunkt sind die Schreiben von EMB und E.DIS vom Dezember 2019, in denen vertragsgemäß die Gemeinde Kleinmachnow darauf hingewiesen wird, dass mit Ablauf des 30. Juni 2022 die Konzessionsverträge enden und sich die Verträge automatisch um weitere 10 Jahre verlängern, wenn nicht bis zum 30.06.2020 widersprochen wird. Beide Verträge laufen am 30. Juni 2032 aus. Das gab einigen Gemeindevertretern Anlass, über einen eventuellen Wechsel der Vertragspartner für Strom und Gas nachzudenken. Dazu wurde Herr Maqua, Sachverständiger der Fa. Enwima, um eine Beurteilung und Darstellung der Punkte: Ausgangslage, Handlungsoptionen, Kündigung, Nachverhandlungen, Option eigener Stadtwerke sowie Handlungsempfehlungen von Frau Schwarzkopf, Gemeindevertreterin der Fraktion B90/Grüne, gebeten und zu den Ausschüssen eingeladen. Im Finanzausschuss, Bau- und Umweltausschuss wurde dazu ebenfalls ausführlich diskutiert und beraten.

 

Im Ergebnis der Diskussion     stellt sich heraus, dass bei einer Kündigung die langen Ausschreibungs- und Veröffentlichungsfristen und Modalitäten sowie die damit verbundenen hohen Kosten ein Problem darstellen würden. Weiterhin ist man mit den derzeitigen Vertragspartnern sehr zufrieden, so dass eine Nachverhandlung mit beiden Partnern vorgeschlagen wird. Dabei sollen die Verträge hinsichtlich der Gewährleistungspflicht und den aktuellen klima- und umweltschutzrelevanten Gegebenheiten angepasst werden. Informationen zum Netzbetrieb werden jährlich zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird über die Bildung eines gemeinsamen Netzbeirates nachgedacht. Die Konzessionsverträge werden in den zu aktualisierenden Punkten nachverhandelt und bis zur Gemeindevertretersitzung am 04.06.2020 vorliegen. Die Netzbetreiber sichern jederzeit Gesprächsbereitschaft zu. Die Gemeinde Kleinmachnow wird nach Beschlussfassung die Gemeinde Stahnsdorf und die Stadt Teltow dahingehend über den Regionalausschuss so zu informieren, dass die Gemeinde Kleinmachnow es gut finden würde, vor Auslaufen der Verträge in den Nachbarkommunen einen Diskussionsprozess in den nächsten Jahren in Gang zu setzen, um vielleicht zukunftsorientiert gemeinsam ein Stadtwerkemodell aufzubauen. Es wird als sinnvoll erachtet, das im Regionalausschuss zu gegebener Zeit zu thematisieren. Anfang des nächsten Jahrzehnts laufen die Verträge in allen drei Kommunen aus. Wenn sich alle Parteien einig sind und man zu einer gemeinsamen Lösung kommen sollte, wäre eine Anpassung der Auslaufzeiten dann auch gangbar. Die Angelegenheit ist ca. 2024 auf Wiedervorlage zu legen, da endet der Vertrag für Strom in Stahnsdorf. Kritisiert wird die verspätete Information der Gemeindevertreter durch die Verwaltung in dieser Angelegenheit. Zur Gemeindevertretersitzung wird die DS-Nr. 045/20 als 045/20/1 vorgelegt.

 

 

Herr Gutheins schlägt vor zu prüfen, ob sich ein Wiedervorlagesystem im Session-Programm für den Sitzungsdienst einrichten lässt.