Sitzung: 25.05.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 057/20
Beschlussvorschlag:
Das Rechnungsprüfungsamt wird gebeten Folgendes zu prüfen:
1. Hat die Gemeindeverwaltung im Jahr 2014 die Differenz zwischen Elternbeiträgen und realen Platzkosten den jeweiligen Wohnortkommunen der betreuten Kinder regelmäßig und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt?
1.1. Wenn nein, wie hoch sind die Fehlbeträge, die nicht abgerechnet wurden?
2. Welche Kosten sind der Gemeinde Kleinmachnow durch ggf. fehlende Abrechnungen entstanden?
Frau Pichl erläutert den
vorliegenden Antrag als Einreicher:
„Es geht dabei um die Abrechnung von Betreuungskosten von Kindern aus
anderen Kommunen, die hier nicht wohnhaft sind. Eltern zahlen nicht die reellen
Platzkosten, sondern zahlen entsprechend ihrem Einkommen ein Beitrag, und die
reellen Platzkosten werden dann, in dem Fall bei Kindern, die hier nicht
ansässig sind im Ort den Heimatkommunen theoretisch in Rechnung gestellt. Dazu
muss bei Vertragsunterzeichnung mit dem Kita-Verbund, es geht um Kita- und
Hortbetreuung, eine Kostenübernahme der Heimatkommune vorliegen. Meine
Vermutung lautet, dass die Differenzen nicht richtig abgerechnet wurden, da das
aber nur eine Vermutung ist, möchte ich das gerne prüfen lassen, weil meine
Anfrage, die ich dazu gestellt habe, meines Erachtens nicht ausreichend
beantwortet wurde.“
Herr Grubert:
„Sie sprechen in Ihrer Begründung auf Seite 2 von einem Schaden in
Millionenhöhe. Ich würde Sie schon bitten, dass Sie solche Zahlen nicht so
plakativ schreiben, sondern einfach den Antrag stellen, den Rechnungsprüfer zu
beauftragen, weil Sie vermuten, dass dort ein Schaden entstanden ist. Ich finde
es nur deshalb schade, weil Sie ja auch sicher die Schlagzeile in der Presse
gelesen haben, das ist nicht gut. So populistisch muss man nicht rumreden und
ohne Grundlage äußern, dass der Gemeinde einen Schaden in Millionenhöhe
entstanden ist.“
Frau Pichl entgegnet,
„dass das ein öffentlicher Antrag ist, da kann man diskutieren, ob ich
meine Vermutung dort hätte reinschreiben sollen. Ich habe diese Vermutung, und
wir werden sehen, ob das so ist oder nicht. Ihre redaktionelle Kritik nehme ich
zur Kenntnis.“
Herr Templin
weist darauf hin, dass dem Rechnungsprüfer Prüfaufträge durch den
Hauptausschuss erteilt werden können. Auf diesem Antrag ist in der
Beratungsfolge noch die Gemeindevertretung angegeben. Er geht davon aus, dass
dieser Antrag hier im Hauptausschuss endbeschließend behandelt wird.
Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 057/20 wird einstimmig
zugestimmt.
- Herr Gutheins verlässt die Sitzung – 9
Hauptausschussmitglieder sind anwesend.