Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Das Rechnungsprüfungsamt wird gebeten Folgendes zu prüfen:

1.      Hat die Gemeindeverwaltung im Jahr 2014 die Differenz zwischen Elternbeiträgen und realen Platzkosten den jeweiligen Wohnortkommunen der betreuten Kinder regelmäßig und ordnungsgemäß in Rechnung gestellt?

1.1.  Wenn nein, wie hoch sind die Fehlbeträge, die nicht abgerechnet wurden?

2.      Welche Kosten sind der Gemeinde Kleinmachnow durch ggf. fehlende Abrechnungen entstanden?


Frau Pichl erläutert den vorliegenden Antrag als Einreicher:

„Es geht dabei um die Abrechnung von Betreuungskosten von Kindern aus anderen Kommunen, die hier nicht wohnhaft sind. Eltern zahlen nicht die reellen Platzkosten, sondern zahlen entsprechend ihrem Einkommen ein Beitrag, und die reellen Platzkosten werden dann, in dem Fall bei Kindern, die hier nicht ansässig sind im Ort den Heimatkommunen theoretisch in Rechnung gestellt. Dazu muss bei Vertragsunterzeichnung mit dem Kita-Verbund, es geht um Kita- und Hortbetreuung, eine Kostenübernahme der Heimatkommune vorliegen. Meine Vermutung lautet, dass die Differenzen nicht richtig abgerechnet wurden, da das aber nur eine Vermutung ist, möchte ich das gerne prüfen lassen, weil meine Anfrage, die ich dazu gestellt habe, meines Erachtens nicht ausreichend beantwortet wurde.“

 

 

Herr Grubert:

„Sie sprechen in Ihrer Begründung auf Seite 2 von einem Schaden in Millionenhöhe. Ich würde Sie schon bitten, dass Sie solche Zahlen nicht so plakativ schreiben, sondern einfach den Antrag stellen, den Rechnungsprüfer zu beauftragen, weil Sie vermuten, dass dort ein Schaden entstanden ist. Ich finde es nur deshalb schade, weil Sie ja auch sicher die Schlagzeile in der Presse gelesen haben, das ist nicht gut. So populistisch muss man nicht rumreden und ohne Grundlage äußern, dass der Gemeinde einen Schaden in Millionenhöhe entstanden ist.“

 

 

Frau Pichl entgegnet,

„dass das ein öffentlicher Antrag ist, da kann man diskutieren, ob ich meine Vermutung dort hätte reinschreiben sollen. Ich habe diese Vermutung, und wir werden sehen, ob das so ist oder nicht. Ihre redaktionelle Kritik nehme ich zur Kenntnis.“

 

 

Herr Templin

weist darauf hin, dass dem Rechnungsprüfer Prüfaufträge durch den Hauptausschuss erteilt werden können. Auf diesem Antrag ist in der Beratungsfolge noch die Gemeindevertretung angegeben. Er geht davon aus, dass dieser Antrag hier im Hauptausschuss endbeschließend behandelt wird.


Dem Beschlussvorschlag der DS-Nr. 057/20 wird einstimmig zugestimmt.

 

 

- Herr Gutheins verlässt die Sitzung – 9 Hauptausschussmitglieder sind anwesend.