DS-Nr. 053/11

Anfragen von Herrn Musiol

 

Baumfällungen am Machnower See

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

es gab Baumfällungen am Kleinmachnower See auf dem Grundstück „Allee am Forsthaus Nr. 1“ im Uferbereich.

Frage: Wie viele Bäume sind gefällt worden?

Warum sind die Erlen am Ufer gefällt worden und gab es eine Fällgenehmigung?

Wenn ja, welche Ausgleichsmaßnahmen sind angeordnet worden?“

 

Antwort der Verwaltung:

Das Grundstück „Allee am Forsthaus 1“ liegt im Außenbereich und die Zuständigkeit für Gehölzschutz liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Bei der Bearbeitung von Anträgen bezieht der Landkreis die Gemeinde nicht ein. Der Gemeinde Kleinmachnow ist deshalb auch bisher kein Vorgang zu Baumfällungen für dieses Grundstück bekannt.

Die Anfrage hat uns veranlasst, umgehend bei der Unteren Naturschutzbehörde nachzufragen. Uns wurde mitgeteilt, dass ein Antrag vorliegt. Die Untere Naturschutzbehörde hat mitgeteilt, dass es einen Bescheid vom 01. 11. 2010 dahingehend gibt, eine Esche auf dem besagten Grundstück bis auf vier Meter Höhe abzutragen. Grund für die Genehmigung ist, dass die Esche abgestorben ist und eine Gefahr darstellt. Ausgleichsmaßnahmen sind durch die Untere Naturschutzbehörde nicht angeordnet worden.