Sitzung: 17.08.2020 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 075/20
Herr Ernsting
Die
Straßenverkehrsflächen Am Weinberg, Im Tal und Winzerweg sind denkmalgeschützt,
daran halten die Denkmalbehörden unverändert fest.
Mit dieser
Rahmenbedingung geht unser Vorschlag um. Wollen wir etwas zur Verbesserung des Radverkehrs
tun, dann kann das nach unserer Einschätzung nur im Raum seitlich der Fahrbahn
stattfinden. Wir schlagen deshalb einen gegenläufigen, für Radverkehr nutzbaren
Weg von 2,5 m Breite im südlich bzw. östlich der Straße Am Weinberg vor. Im Bereich der Musikschule müssen dazu
öffentliche Parkplätze reduziert und mehrere Bäume gefällt werden.
Auf der Straße
Schwarzer Weg wird der Radverkehr auf der Straße geführt.
An der Diskussion beteiligen sich:
Frau Masche, Herr
Hurnik, Herr Sahlmann, Frau Sahlmann, Frau Scheib
Diskussionspunkte:
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Wo sollen
die Beschäftigten und Besucher der Musikschule parken?
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Andernorts
wurde denkmalgeschütztes Pflaster wie das der Fahrbahn Am Weinberg abgeschliffen
bzw. geschnitten, um fahrradfreundlicher zu werden.
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Die
Maßnahme ist die richtige Lösung, auch wenn einige Bäume gefällt werden müssen,
möglicherweise lassen sich ausgewählte Bäume in den Weg integrieren?
Antworten:
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Die Kreismusikschule
verfügt tatsächlich nicht über Parkplätze auf dem eigenen Grundstück. Sie ist
aber gut mit dem Bus und künftig mit dem Fahrrad erreichbar, außerdem sind
nachmittags und abends die Stellplätze des Weinberg-Gymnasiums nutzbar.
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Die
Bearbeitung des denkmalgeschützten Pflasters dürfte außerordentlich aufwendig
und teuer sein.
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Eine
Fahrradstraße erscheint hier nicht möglich, da die Fahrräder ja gerade nicht
auf der Straße, sondern im Seitenbereich fahren.
Abstimmungsergebnis:
7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit empfohlen