Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Herr Ernsting

Die Straßenverkehrsflächen Am Weinberg, Im Tal und Winzerweg sind denkmalgeschützt, daran halten die Denkmalbehörden unverändert fest.

Mit dieser Rahmenbedingung geht unser Vorschlag um. Wollen wir etwas zur Verbesserung des Radverkehrs tun, dann kann das nach unserer Einschätzung nur im Raum seitlich der Fahrbahn stattfinden. Wir schlagen deshalb einen gegenläufigen, für Radverkehr nutzbaren Weg von 2,5 m Breite im südlich bzw. östlich der Straße Am Weinberg vor.  Im Bereich der Musikschule müssen dazu öffentliche Parkplätze reduziert und mehrere Bäume gefällt werden.

Auf der Straße Schwarzer Weg wird der Radverkehr auf der Straße geführt.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Masche, Herr Hurnik, Herr Sahlmann, Frau Sahlmann, Frau Scheib

 

Diskussionspunkte:

-        Wo sollen die Beschäftigten und Besucher der Musikschule parken?

-        Andernorts wurde denkmalgeschütztes Pflaster wie das der Fahrbahn Am Weinberg abgeschliffen bzw. geschnitten, um fahrradfreundlicher zu werden.

-        Die Maßnahme ist die richtige Lösung, auch wenn einige Bäume gefällt werden müssen, möglicherweise lassen sich ausgewählte Bäume in den Weg integrieren?

 

Antworten:

-        Die Kreismusikschule verfügt tatsächlich nicht über Parkplätze auf dem eigenen Grundstück. Sie ist aber gut mit dem Bus und künftig mit dem Fahrrad erreichbar, außerdem sind nachmittags und abends die Stellplätze des Weinberg-Gymnasiums nutzbar.

-        Die Bearbeitung des denkmalgeschützten Pflasters dürfte außerordentlich aufwendig und teuer sein.

-        Eine Fahrradstraße erscheint hier nicht möglich, da die Fahrräder ja gerade nicht auf der Straße, sondern im Seitenbereich fahren.

 


Abstimmungsergebnis:

7 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 2 Enthaltungen – mit Stimmenmehrheit empfohlen