Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kleinmachnow kauft das im Grundstück Hohe Kiefer 91, Flur 8, Flurstück 1684 gelegene Flurstück, eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6992 lfd.-Nr. 100 mit einer Fläche von 1.876 m² von der Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog).

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

Der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 1.200.640 €.

Die Nebenkosten betragen ca. 97.000,00 €. In Summe beträgt der zu veranschlagende Kaufpreis 1.300.000,00 €.

Die Kosten der Beurkundung sowie die Nebenkosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow als Erwerber.

Zur Veranschlagung der Grundstücksauszahlung im Investitionshaushalt ist gem. § 68 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf unverzüglich eine 1. Nachtragssatzung 2020 zu erlassen, da die Höhe der Einzelauszahlung die in § 5 Nr. 4 lit. B der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzte Wertgrenze von 500.000 EUR überschritten wird. 


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 103/20 beteiligen sich:

- Herr Gutheins

- Herr Grubert

- Herr Templin

 

 

         Auf Hinweis von Herrn Gutheins muss es in der Problembeschreibung/Begründung, 4.         Absatz, richtig heißen:

            …. wird der Verkauf eines Grundstückes   von der   gewog in Betracht gezogen.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 103/20 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 17.09.2020 zu setzen.