Sitzung: 31.08.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 103/20
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kleinmachnow kauft das im Grundstück Hohe Kiefer 91, Flur 8, Flurstück 1684 gelegene Flurstück, eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6992 lfd.-Nr. 100 mit einer Fläche von 1.876 m² von der Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog).
Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 1.200.640 €.
Die Nebenkosten betragen ca. 97.000,00 €. In Summe beträgt der zu veranschlagende Kaufpreis 1.300.000,00 €.
Die Kosten der Beurkundung sowie die Nebenkosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow als Erwerber.
Zur Veranschlagung der Grundstücksauszahlung im Investitionshaushalt ist gem. § 68 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf unverzüglich eine 1. Nachtragssatzung 2020 zu erlassen, da die Höhe der Einzelauszahlung die in § 5 Nr. 4 lit. B der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzte Wertgrenze von 500.000 EUR überschritten wird.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 103/20
beteiligen sich:
- Herr Gutheins
- Herr Grubert
- Herr Templin
→ Auf Hinweis von
Herrn Gutheins muss es in der Problembeschreibung/Begründung, 4. Absatz, richtig heißen:
…. wird der Verkauf eines Grundstückes von
der gewog in Betracht gezogen.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 103/20 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
17.09.2020 zu setzen.