Sitzung: 31.08.2020 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 072/20
1)
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst den gekennzeichneten Bereich. Der veränderte
Geltungsbereich ist ortsüblich bekannt zu machen.
2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen wird in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
3)
Der Entwurf, die Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 072/20 auf die Tagesordnung ihre Sitzung am
17.09.2020 zu setzen.