Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

1.      Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung im Weinbergviertel, Bauabschnitte 1a, 1b, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Straße „Am Weinberg“, vgl. Anlagen 2.1-2.3) und 1b (Straße „Schwarzer Weg“, vgl. Anlage 2.4) erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 € (brutto) im Haushalt 2021 bereitzustellen.

3.      Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.      Die Bauabschnitte 2 (Straße „Im Tal“, vgl. Anlagen 2.1 und 2.3) und 3 (Straße „Winzerweg“, vgl. Anlage 2.2) werden als weitere Projekte in den gemeindeweiten Gehwegkatalog (vgl. DS-Nr. 089/17 v. 13.07.2017) aufgenommen.


Frau Gasch, Sachbearbeiterin Verkehr/Klima/Umwelt, erläutert, dass in der UVO-Ausschuss-Sitzung im März zu diesem Thema informiert wurde. Die dort gegebenen Anregungen und Hinweise habe die Verwaltung aufgenommen. Im Vorfeld erfolgten weiterhin Vorabstimmungen mit der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, der Polizei, dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde. Deren Meinungen und Hinweise wurden gebündelt und die bereits vorhandene Planung wurde noch ein wenig angepasst. Frau Gasch stellt diese Planung nun vor und geht u. a. auf folgende Punkte ein:

 

  • Handlungsschwerpunkte
  • Vorabstimmungen mit ausgewählten Trägern öffentlicher Belange
  • 4 Bauabschnitte: BA 1a „Am Weinberg“, BA 1b „Schwarzer Weg“, 2. BA „Im Tal“, 3. BA „Winzerweg“
  • Kostenschätzung

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • Tempowechsel für das Viertel einheitlich gestalten
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen für das Viertel einheitlich gestalten
  • Gehwege so legen, wie sie tatsächlich auch genutzt werden (Kurve weglassen, kein Versatz bei einmündenden Straßen)
  • Bushaltestelle „Im Tal“ – Wartehäuschen stehen lassen (Kosten sparen, Erhöhung niedriger machen, Baum erhalten)
  • Radfahrer, die auf der falschen Seite (östlich) der Friedensbrücke ankommen, sollen mit einem Drängelgitter davon abgehalten werden, auf den nordöstlichen Gehweg der Straße „Am Weinberg“ zu fahren
  • Aufstellfläche für linksabbiegende Radfahrer an der Ampel Zehlendorfer Damm muss mindestens so groß sein, dass ca. 30 Schüler mit Rad dort stehen können
  • Halteverbot aufstellen - vor der Schule
  • Elternvorfahrt überdenken, ev. an anderer Stelle
  • Tempo 20 nicht vor der Kurve enden lassen, sondern weiterführen
  • Länge der Bushaltestellen überdenken
  • Bushaltestelle „Im Tal“ – Querungsmöglichkeit vorsehen
  • breite Sicherheitstrennstreifen Rad- und Gehweg prüfen
  • Beschilderungsplan überprüfen
  • Schnitt AA – „Zehlendorfer Damm“/“Im Tal“ – Fahrbahn 7,60 m breit – für eine Sammelstraße reichen 5,50 m aus – prüfen (2-m-Ersparnis)
  • Straße „Schwarzer Weg“ – hier Beantragung Fahrradstraße

 

Der Denkmalschutzbehörde wurden seitens der Verwaltung verschiedene Varianten vorgestellt und es gab mehrere Vor-Ort-Termine. Die Varianten waren: Radweg im Seitenraum, Asphaltstreifen auf der Fahrbahn, Sanierung des Pflasters. Das Pflaster darf nicht grundlegend geändert werden. Nur an den Stellen, an denen es so schlecht ist, dass es gar nicht mehr geht, dürfen Veränderungen vorgenommen werden. Eine Sanierung des gesamten Pflasters liegt in keinem finanziell verhältnismäßigen Rahmen. Daher gab es, nach langer Abwägung, die Entscheidung für die vorgestellte Variante.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Dr. Bastians-Osthaus, Herr Dr. Osthaus, Frau Heilmann, Herr Schulz, Herr Weis, Frau Sahlmann, Herr Dr. Braun


Abstimmungsergebnis:

4 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 3 Enthaltungen – mehrheitlich empfohlen

 

Pause von 19.50 Uhr bis 20.00 Uhr